Die Enthärterpatrone mit dem darüber liegenden Anschlussflansch. Dessen Datumsuhr zeigt das Jahr 1996 an.

Ein sehr altes Bauteil für eine neue Anlage

Die neue Druckhalteanlage für die Heizungsinstallation in einem Hotel war ein gutes halbes Jahr alt, als eine Undichtigkeit bemerkt wurde. In der Folgezeit füllte man manuell Wasser nach. Einige Monate später führte der Installationsbetrieb Wartungsarbeiten an der Anlage durch und stellte die Beseitigung einer Undichtigkeit an der Enthärterpatrone sowie Dichtmaterial in Rechnung. Am Tag darauf kam es zum Wasserschaden. Die Enthärterpatrone und der entsprechende Anschlussflansch wurden zur Ermittlung der Schadenursache ins IFS geschickt. Bei der Laboruntersuchung fielen dem Gutachter zwei interessante Angaben ins Auge: Auf einem Schild auf der Enthärterpatrone war zu lesen, dass diese im Jahr 2017 gefertigt wurde. Die Datumsuhr auf dem Anschlussflansch zeigte das Fertigungsjahr 1996.

Die Enthärterpatrone mit dem darüber liegenden Anschlussflansch. Dessen Datumsuhr zeigt das Jahr 1996 an.
Die Enthärterpatrone mit dem darüber liegenden Anschlussflansch. Dessen Datumsuhr zeigt das Jahr 1996 an.

Am Anschlussflansch war das Kunststoffgewinde rundum abgebrochen; das abgebrochene Teilstück befand sich noch im Gegengewinde der Enthärterpatrone. In der Schraubverbindung steckte außerdem Teflondichtband. Bei der Beseitigung der Leckage hatte der Installateur sie damit zusätzlich abgedichtet. Das hätte eigentlich nicht notwendig sein sollen, denn die Verbindung dichtete über einen O-Ring ab. Liegt in einem solchen Fall dennoch eine Undichtigkeit vor, so müssen die Komponenten überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Am Anschlussflansch ist das Gewinde vollständig umlaufend abgebrochen (Pfeile links) und im Innengewinde der Kartusche verblieben (Pfeile rechts).
Am Anschlussflansch ist das Gewinde vollständig umlaufend abgebrochen (Pfeile links) und im Innengewinde der Kartusche verblieben (Pfeile rechts).

Der Installateur hatte sich anders entschieden. Um die Schraubverbindung mit dem zusätzlichen Teflonband anziehen zu können, musste er Werkzeug und viel Kraft einsetzen. Das hatte an der Patrone Spuren hinterlassen, die zwar nicht zum Schaden führten. Sie belegten jedoch die unprofessionelle Installation, denn eine solche Schraubverbindung wird nur handfest angezogen. Die mikroskopische Untersuchung der Bruchflächen zeigte, dass diese stark gealtert waren. Schon bei der Installation, auf jeden Fall aber bei der Wartung war der über 20 Jahre alte Anschlussflansch geschädigt und hätte auf keinen Fall weiter verwendet werden dürfen. Der überhöhte Kraftaufwand bei der „Reparatur“ war die Belastung, die schließlich zum Abbruch führte. Diesen Schaden hätte der Monteur leicht vermeiden können.

Die Bruchfläche ist stark gealtert.
Die Bruchfläche ist stark gealtert.