Mit einem Bypass den Leckageschutz umgangen
Nach einem Wasserschaden in einem Wohn- und Gewerbegebäude wollte der Eigentümer auf Nummer sicher gehen und ließ eine neue Enthärtungsanlage einbauen, die mit einem Aquastopp ausgerüstet war. Auf dem Fußboden war ein Sensor vorhanden, der bei Detektion von Feuchtigkeit das Absperren der Wasserzufuhr zum gesamten Haus auslösen sollte. Leider machte der Installateur beim Anschluss der Anlage einen Fehler, so dass es nur zwei Jahre später zum nächsten Schaden kam. Für den Anschluss des neuen Gerätes war laut Hersteller ein Anschlussmodul vom „Typ X“ zu verwenden. Das war beim Ortstermin des IFS-Gutachters auch vorhanden. Er prüfte mit einem einfachen Test den Leckageschutz und stellte fest, dass dieser ordnungsgemäß funktionierte.
Anhand von Fotos, die die Anschlusssituation zum Schadenzeitpunkt zeigten, stellte sich allerdings heraus, dass die Sanitärfirma das Anschlussmodul nach dem Schaden ausgetauscht hatte. Ursprünglich war hier ein Modul vom „Typ E“ vorhanden, an das dieselbe Firma die neue Anlage vor zwei Jahren angeschlossen hatte. Dieses Teil ließ sich der Gutachter zuschicken und testete es im Labor: Dabei zeigte sich, dass das alte Modul mit einem Bypass versehen war. Bei der alten Enthärtungsanlage hatte dieser eine gewollte Funktion: Wenn kurzzeitig mehr Wasser gebraucht wurde als der Wasserenthärter liefern konnte, so öffnete sich das integrierte Überströmventil und unbehandeltes Wasser versorgte das Gebäude.
Für die neue Anlage allerdings war diese Funktion gänzlich ungeeignet. Sie führte dazu, dass der Aquastopp unwirksam wurde. Als es einen Rückstau durch eine verstopfte Abwasserleitung gab, entstand ein Schaden, der eigentlich hätte verhindert werden können: Der Leckagesensor erkannte zwar das ausgetretene Wasser und schloss das Zulaufventil, jedoch wurde die Gebäudeinstallation weiterhin durch den Bypass versorgt. So wurde niemand auf den Fehler aufmerksam, und das auslaufende Wasser im Keller blieb längere Zeit unentdeckt. Das IFS empfiehlt zur Vermeidung von Leitungswasserschäden grundsätzlich den Einbau von Leckageschutz-Einrichtungen. Diese müssen nach der Installation – bei der die Herstellervorgaben einzuhalten sind – natürlich auch überprüft werden. Ein einfacher Funktionstest hätte dem Installateur den Fehler gezeigt. (Ma)