Ein Schnitt über dem Brandschwerpunkt
Bei dem Feuer in einer Produktionshalle wurde eine Lackierstraße stark beschädigt. Das IFS sollte die Brandursache ermitteln. Wegen Umbauarbeiten war die Anlage zum Schadenzeitpunkt entleert, gereinigt und spannungsfrei geschaltet. In der gesamten Halle war der Strom abgestellt. Doch aus dem Nachbargebäude führte eine Verlängerungsleitung direkt in den Brandbereich.
Eine Fachfirma hatte den Auftrag, Teile der Heizungsanlage zu demontieren. Für diese Arbeiten war eine Betriebs-Arbeitsanweisung geschrieben worden. Darin wurden die Mitarbeiter ausdrücklich angewiesen, Funkenflug und offenes Feuer zu vermeiden. „Keine Flex, kein Schneidbrenner“, hieß es wörtlich. Die nötigen Trennarbeiten sollten mit Kaltmetallsäbelsägen durchgeführt werden.
Die Verlängerungsleitung ließ vermuten, dass sich jemand nicht an die Vorgaben gehalten hatte. Direkt über dem Brandschwerpunkt fand der Gutachter an einem Heizungsrohr unter der Hallendecke einen Schnitt. An dieser Stelle sollte die Rohrleitung offensichtlich mit einer Flex durchtrennt werden. Doch der Vorgang wurde aus irgendeinem Grund abgebrochen. Das Spurenbild in der Halle verriet, dass bei den Trennschneidarbeiten Funken brennbares Material an der Lackieranlage in Brand gesetzt hatten. Die Mitarbeiter der Fachfirma hatten nicht nur die Betriebsanweisung ignoriert, sie hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Anlage abzudecken, um sie vor glühenden Partikeln zu schützen. Damit hatten sie auch gegen die Brandverhütungsverordnung des Bundeslandes Bayern (VVB) verstoßen.