Ein gern erzähltes Wintermärchen
Tritt während der kalten Jahreszeit ein Wasserschaden in einem leerstehenden Gebäude auf, dann weiß der Besitzer oft von regelmäßigen Kontrollen und angemessener Beheizung zu berichten. Allerdings lassen sich diese Schilderungen nicht immer mit dem Schadenbild in Einklang bringen. In diesem Fall beobachtete eine Passantin gegen Mitternacht, wie eine große Menge Wasser aus einem Klinikgebäude lief, das seit einigen Monate nicht mehr genutzt wurde. Schon am späten Nachmittag war dem Wasserversorger ein Druckabfall im Ortsnetz gemeldet worden, doch man hatte kein Leck orten können. Es stellte sich heraus, dass der Verbundwasserzähler im Erdgeschoss des Hauses geplatzt war. Aus dem Gehäuse aus duktilem Gusseisen war ein großes Stück herausgebrochen.
Der Zähler hatte sich im Anlieferungsbereich befunden und war dort unmittelbar über einem Heizkörper installiert gewesen. Die Heizung soll in Betrieb gewesen sein. Obwohl seit Monaten niemand das Gebäude nutzte, war die Trinkwasserinstallation weder entleert noch abgesperrt worden, wie es in der DIN EN 806 Teil 5 für solche Fälle gefordert wird. Der Thermostat am Heizkörper unter dem Wasserzähler sei auf „5“ eingestellt gewesen, teilte man der IFS-Gutachterin mit, die den Schaden untersuchte. Zudem sei das Gebäude zwei- bis dreimal wöchentlich kontrolliert worden, zuletzt am Vortag der Schadenentdeckung durch den Geschäftsführer des Eigentümers und seinen technischen Leiter. Dabei habe es keine Auffälligkeiten gegeben.
Nun klaffte aber im Gehäuse ein umso auffälligeres Loch, und auch das Turbinenrad aus Kunststoff, das im Zähler verbaut war, war an mehreren Stellen gebrochen. Der Verbundwasserzähler war durch einen starken Druckanstieg in der Trinkwasserinstallation beschädigt worden. Dieses Schadenbild lässt sich ausschließlich durch Frosteinwirkung erklären. Der Schaden wurde mitten in einer Frostperiode mit Eistagen festgestellt. Das bedeutet, auch die Tageshöchsttemperatur liegt unter dem Gefrierpunkt. Als das Wasser aus dem Gebäude lief, dauerte diese Wetterphase bereits zehn Tage an. Die Angaben, das Haus sei am Tag zuvor ausreichend beheizt gewesen, und es habe keine Anzeichen für den Schaden gegeben, konnten nicht stimmen.