Diese Schäden sind vermeidbar

Die Tage werden merklich kürzer, die Nächte spürbar frischer. In der ersten Frostperiode der kommenden kalten Monate wird es zahlreiche Schäden an wasserführenden Installationen geben.

Das geschieht auch in vergleichsweise milden Wintern. 2022 war nach Auskunft des DWD eines der wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, und noch am 31. Oktober wurde ein Sommertag gemessen. Zugleich begann die „Frostsaison“ für das IFS im Dezember mit einer unerwartet frühen und intensiven Phase, in der es bundesweit zu überdurchschnittlich vielen Schäden kam.

Frostschäden entstehen meist in nicht oder nicht durchgehend genutzten Gebäuden. Vorsicht ist darum besonders bei Eigentümerwechseln oder in Sanierungsphasen geboten. Doch auch in Ferien- und Zweitwohnungen stößt das IFS häufig auf die charakteristischen Schadenbilder, die durch das Einfrieren von Rohrleitungen entstehen.

Die Armatur ist durch einen starken Innendruck gebrochen.
Die Armatur ist durch einen starken Innendruck gebrochen.

Ein Beispiel: Der Erbe eines Einfamilienhauses pendelte wegen seiner relativ weit entfernten Arbeitsstelle zwischen seiner bisherigen Wohnung und dem Haus, das er bald als Alleinwohnsitz beziehen wollte. Während seiner Abwesenheit kam es dort zu einem umfangreichen Wasserschaden. Die Immobilie sei durchgehend beheizt und nie eine volle Woche unbeaufsichtigt gewesen, erklärte er der IFS-Gutachterin, die die Schadenursache ermitteln sollte.

Wasser war vom Obergeschoss durch das gesamte Gebäude gelaufen, und es gab typische Schadenbilder an diversen Stellen im Gebäude: Eine Spültischarmatur aus der Küche im Obergeschoss und eine Duscharmatur aus einem Badezimmer im Erdgeschoss waren durch einen starken Innendruck gebrochen. Auch an der Heizungsinstallation gab es an verschiedenen Stellen Schäden durch einen starken Druckanstieg; mehrere Heizkörper waren aufgefroren. Das Gebäude war während der Frostperiode im Dezember nicht oder nicht ausreichend beheizt.

Die Verbindung wurde auseinandergedrückt.
Die Verbindung wurde auseinandergedrückt.

Hier liegen die Schwachstellen

Frostschäden können zuverlässig verhindert werden. Wird ein Gebäude absehbar längere Zeit nicht genutzt, sollten wasserführende Installationen außer Betrieb genommen und die Leitungen entleert werden. Schon das Absperren der Wasserzufuhr begrenzt immerhin einen möglichen Schaden auf die Wassermenge, die sich noch in den Leitungen befindet.

Alle anderen Immobilien müssen durch ausreichende Beheizung geschützt werden. Was ausreichend ist, muss allerdings individuell beurteilt werden und ist zum Beispiel von der Wärmedämmung und dem Verlauf der wasserführenden Leitungen abhängig. Auch die Nutzung ist in diesem Zusammenhang relevant. Wenn Entnahmestellen regelmäßig genutzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit eines Frostschadens wesentlich geringer.

Der Heizkörper ist aufgefroren.
Der Heizkörper ist aufgefroren.

Vorsicht ist also schon bei einem Winterurlaub geboten oder wenn zum Beispiel Bewohner ausziehen und Teile des Hauses unbewohnt sind. Auch eine neue Heizung, die effizienter arbeitet und weniger Abwärme produziert, kann bedeuten, dass nun der Dachboden, auf dem sie aufgestellt ist, anders beheizt werden muss.

Eine Kleinigkeit, die oft vergessen wird und zu Frostschäden an der Wasserinstallation führen kann, ist der Außenwasserhahn. Frostsichere Modelle entleeren sich automatisch, allerdings nur, wenn kein Gartenschlauch oder eine Schlauchtülle angeschossen ist. Wo mögliche Schwachstellen liegen und ob eine Immobilie fit ist für die kalte Jahreszeit, können Sie kostenfrei mit unserem Wintercheck prüfen. (is)