Gebrauchte Komponenten benutzt
Beim Bau einer Halle wurde auf dem Grundstück ein Bauwasseranschluss gelegt und zwei Monate später in den Rohbau verlegt. Etwa einen Monat später löste sich der Wasserhahn vom Zuleitungsrohr, und ein erheblicher Wasserschaden entstand. Es kam zum Streit über die Verantwortlichkeit. Für eine technische Laboruntersuchung erhielt das IFS die betroffene Kunststoffverschraubung und zum Vergleich eine neue Verschraubung gleichen Typs. Versuche über mehrere Tage zeigten, dass die gebrauchte Verschraubung bei wechselnden Druckbelastungen mit der Zeit in Richtung Rohrende rutschte. Die neue Verschraubung hingegen blieb fest an ihrem Platz.
Grund für das Abrutschen war der Verschleiß an einem Klemmring. Das Bauteil hatte auf der Innenseite Grate, die sich beim Festziehen der Verschraubung in das Kunststoffrohr „krallen“ sollten. Bei dem gebrauchten Klemmring waren die Grate jedoch bereits abgeschliffen. Ein Vergleich des alten Klemmrings in Bild zwei mit einem neuen in Bild drei zeigt, in welchem Maße die Grate bereits stumpf geschliffen waren. Die Gebrauchsspuren an der Verschraubung belegten insgesamt, dass beim Verlegen des Bauwasseranschlusses ins Gebäude alle Komponenten wiederverwendet wurden. Dass dies ein Problem sein könnte, war der ausführenden Firma bekannt, wie die Dokumentation des Falles zeigte. Denn in einem ihrer Schreiben stand deutlich:
„Um jede Schadenmöglichkeit auszuschließen, werden bei jeder Neuverlegung oder Umverlegung (…) Klemmringe und Überwurfmuttern (…) ausgetauscht… .Diese alten Teile werden vielmehr weggeworfen und es werden fabrikneue Teile eingesetzt.“ Auch in der Montageanleitung des Herstellers stand, dass der Klemmring bei mehrfacher Verwendung der Verschraubung ausgetauscht werden sollte. In der Praxis hatte der Monteur jedoch die Herstellervorgaben und auch den eigenen Qualitätsanspruch nicht berücksichtigt.