Die untere Bühne des Duplexparkers wurde angehoben; ursprünglich steckte der ausgebrannte Wagen in der unteren Ebene (Pfeil).

Brandstiftung in der Tiefgarage

Anwohner bemerkten in der Nacht eine Rauchentwicklung: In der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses brannte ein Pkw. Später sollte ein IFS-Gutachter ermitteln, wie es zum Brandausbruch gekommen war. Das Spurenbild verriet zunächst den Schadenverlauf: Die Garage war mit Duplex-Parkplätzen ausgestattet, bei denen zwei Stellplätze übereinander angeordnet sind. Der betroffene Wagen hatte zu brennen begonnen, und durch die Brandeinwirkung auf den Anlasser begann dieser zu drehen. Weil ein Gang eingelegt war, fuhr das Auto auf den gegenüberliegenden, freien Stellplatz. Im weiteren Brandverlauf senkte sich die Hydraulikbühne des Duplexparkers ab, so dass der Wagen auf der unteren Ebene seines neuen Standortes weiterbrannte.

Die untere Bühne des Duplexparkers wurde angehoben; ursprünglich steckte der ausgebrannte Wagen in der unteren Ebene (Pfeil).
Die untere Bühne des Duplexparkers wurde angehoben; ursprünglich steckte der ausgebrannte Wagen in der unteren Ebene (Pfeil).

Auf dem Foto oben sieht man diesen Stellplatz: Fachleute haben die Bühne wieder angehoben; der Wagen „klebt“ an der oberen Duplexebene. Schon als die Feuerwehr das brennende Auto erreichte, hatte die hintere, linke Tür offen gestanden. Der Halter gab später zu Protokoll, dass auf dem Rücksitz eine Transportbox aus Aluminium gestanden hatte. Davon fehlte allerdings jede Spur. Neben dem Wagen lagen Glasscherben am Boden. Einige davon hatten keine Rußanhaftungen. Das bedeutet, eine Scheibe muss schon vor dem Brandausbruch zerstört worden sein.

Die hintere, linke Tür steht offen; von der Transportbox, die auf dem Rücksitz gestanden hat, fehlt jede Spur.
Die hintere, linke Tür steht offen; von der Transportbox, die auf dem Rücksitz gestanden hat, fehlt jede Spur.

Jemand hatte also eine Autoscheibe eingeschlagen. Das passende Werkzeug fand sich an der Brandstelle: In der Nähe des Wagens lag ein Metallpfosten. Den muss der Täter vor dem Gebäude aus einem Grünstreifen gezogen haben, denn dort steckte noch ein zweiter, gleicher Pfosten. Durch die Untersuchung konnte der Gutachter einen technischen Defekt als Ursache des Feuers ausschließen. An einer Brandstiftung gab es keine Zweifel.

Neben dem Stellplatz lagen auch Glasscherben ohne Rauchgasanhaftungen.
Neben dem Stellplatz lagen auch Glasscherben ohne Rauchgasanhaftungen.