Brandstiftung und blockierte Fluchtwege

Am Nachmittag geht bei der Feuerwehr eine Meldung ein: Es brennt in einem Mehrfamilienhaus. Die Einsatzkräfte retten 25 Bewohner – zum Teil mit Fluchthauben durch das verrauchte Treppenhaus, zum Teil über Leitern und Drehleitern – aus dem Gebäude. Einige Wochen zuvor hatte die Objektverwaltung die acht Mietparteien des Hauses aufgefordert, die Kellerflure freizuräumen. Sie waren mit Möbeln und anderen Gegenständen zugestellt. Bis zum Schadentag war diesbezüglich allerdings nichts geschehen. Vor dem Brandausbruch sahen Arbeiter, die in der Nähe des Hauses beschäftigt waren, wie brennendes Papier aus einem Fenster im ersten Stock geworfen wurde. Kurze Zeit später wurde im Keller gezündelt.

Am Fuß der Treppe rechts ginge es in einen weiteren Kellergang, doch der ist mit Sperrmüll blockiert.
Am Fuß der Treppe rechts ginge es in einen weiteren Kellergang, doch der ist mit Sperrmüll blockiert.

Ein IFS-Gutachter untersuchte später die Schadenstelle. Die Feuerwehr hatte den Brandbereich auf einen Teil des Kellers eingrenzen können. Beim Untersuchungstermin war der gegenüberliegende Kellergang komplett mit Müll blockiert. Der Brandbereich war zwar begehbar, aber auch hier standen diverse Möbel. Zwei räumlich getrennte Brandschwerpunkte belegten, dass das Feuer willentlich gelegt wurde. Hinweise auf Brandlegungsmittel konnte der Gutachter nicht finden. Die waren angesichts der vorhandenen Brandlast allerdings auch nicht notwendig gewesen. Vor allem diverse Matratzen, die im Keller gelagert wurden, hatten dem Brandstifter die Tat erleichtert.

Blick in den Kellerflur, in dem das Feuer gelegt wurde.
Blick in den Kellerflur, in dem das Feuer gelegt wurde.

Mit dem Zustellen der Kellergänge hatten die Hausbewohner sich selbst in eine gefährliche Situation gebracht. Mehrere Türen im Keller waren zudem mit Gegenständen so blockiert, dass sie immer offen standen. Darum konnten sich die Rauchgase ungehindert ins Treppenhaus ausbreiten und damit den einzigen regulären Fluchtweg versperren. Es gibt einen weiteren Grund, in Treppenhäusern und Kellergängen keine brennbaren Gegenstände zu lagern: Gelegenheit macht Brandstifter. Diese Erfahrung machen Polizei und Feuerwehr immer wieder. Brandstiftungen sind häufig keine geplante, gegen ein bestimmtes Gebäude gerichtete Tat.

Reste einer verbrannten Matratze im Brandbereich
Reste einer verbrannten Matratze im Brandbereich