Der Heizungskeller nach dem Feuer

Brand entsteht 20 Jahre nach der Ursache

Als ein Versicherungsnehmer und seine Frau eines Abends nach Hause kamen, war ihr Einfamilienhaus verqualmt. Der Mann wollte die Feuerwehr rufen, doch die Stromversorgung war bereits unterbrochen, und das Festnetztelefon funktionierte nicht mehr. Auf der Suche nach der Quelle des Rauchs ging er in den Heizungskeller. Dort sah er, dass die Isolierung des Warmwassergerätes brannte. Glück im Unglück – das Feuer hatte eine Wasserleitung über dem Gerät beschädigt und sich dadurch im Wesentlichen selbst gelöscht.

Der Heizungskeller nach dem Feuer
Der Heizungskeller nach dem Feuer

Die Heizungsanlage im Keller hatte einen Feststoffbrennkessel, den der Versicherungsnehmer noch ein paar Stunden zuvor mit Stückholz befeuert hatte. Vom Kessel führte ein Verbindungsrohr zum Schornstein. Das einwandige Rohr verlief hinter dem Warmwassergerät. Der Gutachter überprüfte den Abstand und maß 15 Zentimeter. Da das Verbindungsrohr nicht mit Dämmstoffen ummantelt war, reichte dieser Abstand bei weitem nicht aus. 40 Zentimeter hätten es laut der Feuerungsverordnung des Bundeslandes mindestens sein müssen.

Ablagerungen und Ruß im Verbindungsrohr
Ablagerungen und Ruß im Verbindungsrohr

Das Rohr wurde durch die Rauchgase, die vom Brennkessel zum Schornstein strömten so heiß, dass das Isoliermaterial des Warmwassergerätes aufbereitet und schließlich entzündet wurde. Die gesamte Heizungsanlage war nach Angabe des Versicherungsnehmers bereits über 20 Jahre alt. Damals habe der Bezirksschornsteinfegermeister sie abgenommen und seitdem regelmäßig den Schornstein gekehrt, sagte der Mann. Abnahmeprotokolle konnte er allerdings nicht vorlegen. Vom IFS wurden bereits häufiger Fälle untersucht, in denen ein Fehler erst nach sehr vielen Jahren zu einem Schaden geführt hat.

Der Abstand vom Verbindungsrohr zum Warmwassergerät wird gemessen.
Der Abstand vom Verbindungsrohr zum Warmwassergerät wird gemessen.