Auf eine Zigarette ins Blockheizkraftwerk
Für landwirtschaftliche Betriebe sind Blockheizkraftwerke (BHKW) ein interessantes Standbein. Selbstverständlich müssen die Anlagen regelmäßig gewartet werden, üblicherweise nach 2000 Betriebsstunden. Nach einer solchen Routinewartung stand einem Monteur eines BHKW-Herstellers ein unangenehmer Anruf bevor. Der Landwirt selbst war am Schadentag im Urlaub gewesen. Am frühen Abend hatte auch sein letzter noch anwesender Mitarbeiter den Hof verlassen, während der Monteur noch mit der Wartung beschäftigt war. Eine gute Stunde später rief er den Mitarbeiter an, um ihm mitzuteilen, dass es im BHKW brannte.
Ein IFS-Gutachter untersuchte die Brandstelle. Das Heizkraftwerk selbst stand in der Mitte seiner Einhausung, einem kleinen Betonfertigbau. Es war kaum vom Brand betroffen. Auch an den Schaltschränken und den elektrischen Leitungen gab es keine Hinweise auf die Brandursache. Entstanden war das Feuer im Bereich eines Regals, das an der Wand montiert war. Die beiden unteren Regalbretter waren komplett verbrannt; nur das obere hatte durchgehalten. Es war von unten wesentlich intensiver brandgezehrt als auf der Oberseite. Irgendwo unterhalb des Regals musste demnach die Brandursache liegen.
Als der Gutachter dort den Brandschutt Schicht für Schicht abtrug, stieß er auf leicht entzündliche Materialien wie Papierwischtücher und Pappe. Eine Zündquelle gab es in diesem Bereich nicht. Sie musste also von außen eingebracht worden sein. Eine absichtliche Brandlegung war ausgeschlossen, denn einen Brandstifter hätte der Monteur schließlich gesehen. Im Gegensatz zu den Mitarbeitern auf dem Hof war er Raucher. Auch bei den Wartungsarbeiten hatte er geraucht. Dabei musste Glut heruntergefallen sein. Papier und Pappe können durch glimmende Zigarettenkippen entzündet werden. Rauchern ist die Brandgefahr durch Zigaretten häufig nicht bewusst. Das IFS untersucht immer wieder Schäden, die durch eine vermeintlich harmlose Zigarette entstanden sind.