Wenn die Müdigkeit schneller kommt als gedacht

Es ist mitten in der Nacht, als ein Rauchmelder in einem Heim für betreutes Wohnen Alarm gibt. Es brennt in einem der Bewohnerzimmer im Erdgeschoss.

Die Feuerwehr findet den gehbehinderten Mann in seinem brennenden Bett. Er hat schwere Brandverletzungen.

Als ein IFS-Gutachter später die Brandstelle untersucht, trifft er auf ein klares Spurenbild. Die Möbel und Einrichtungsgegenstände im Brandraum sind stark verbrannt, doch die Einrichtung lässt sich mit den Überresten im Brandschutt rekonstruieren.

Mit den Überresten des Bettes wird die Einrichtung rekonstruiert.
Mit den Überresten des Bettes wird die Einrichtung rekonstruiert.

Der Brandschwerpunkt liegt im Bereich des Bettes. An der dahinterliegenden Wand ist der Putz großflächig abgeplatzt. Die Steckdosen in diesem Bereich waren zum Brandzeitpunkt nicht belegt. Auch alle anderen elektrotechnischen Komponenten im Raum sind unauffällig.

Das Spurenbild belegt eine Brandentstehung an den Stelle, an der Bett gestanden hat. Hier gab es keine Zündquellen bis auf eine: Zigaretten.

In dem Gebäude galt ein Rauchverbot. Doch der Bewohner hatte sich trotz mehrfacher Hinweise nicht daran gehalten. Auch vor dem Brandausbruch hatte er sich eine Zigarette angezündet und war beim Rauchen eingeschlafen.

Ähnliche Fälle hat das IFS schon häufig untersucht. Vielen Menschen fällt es schwer, auf eine späte Zigarette zu verzichten, und das Brandrisiko wird oft weit unterschätzt.

Im Zimmer befanden sich diverse Rauchutensilien.
Im Zimmer befanden sich diverse Rauchutensilien.

Rauchen ist eine relativ häufige Brandursache, wie ein Blick in unsere Schadendatenbank zeigt. Dabei haben sich in den vergangenen Jahren die Shisha und die E-Zigarette zum klassischen Tabakröllchen gesellt. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag im schadenprisma . (is)