Seitenansicht des Wasserzählers: Der Messingüberwurf ist umlaufend abgebrochen.

Ungewöhnlicher Verbrauch führte zur Schadenentdeckung

Einem örtlichen Wassermeister fiel ein ungewöhnlicher Wasserverlust im Netz auf. Die Suche nach der Ursache führte zu einer Scheune, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wurde. Im Erdgeschoss des Gebäudes befand sich nun ein Lagerraum, während der Keller zu einer Wohnung umgebaut worden war. Mit Hochlochziegeln war im Erdgeschoss ein kleiner Raum abgetrennt. Dieser Technikraum hatte keine Tür und war nur zum Teil mit einer Decke versehen. Er beherbergte unter anderem den Wasserzähler der Trinkwasserinstallation.

Seitenansicht des Wasserzählers: Der Messingüberwurf ist umlaufend abgebrochen.
Seitenansicht des Wasserzählers: Der Messingüberwurf ist umlaufend abgebrochen.

Der Wasserzähler befand sich nicht im besten Zustand. Sein Messing-Überwurf war umlaufend abgebrochen, und Wasser lief ungehindert aus. Bei der Untersuchung des Zählers im IFS fand die beauftragte Gutachterin das eindeutige Spurenbild eines Frostschadens. Eine Krafteinwirkung von innen hatte ihn zerstört. Das abgebrochene Teilstück des Messingüberwurfs war nach außen gebogen, und auf den elektronenmikroskopischen Aufnahmen der Bruchflächen zeigten sich die wabenartigen Strukturen eines Gewaltbruchs. Eine solche Krafteinwirkung in Trinkwasserinstallationen lässt sich allein durch Frost plausibel erklären.

Das abgebrochene Teilstück ist verformt.
Das abgebrochene Teilstück ist verformt.

Die Heizung in der umgebauten Scheune war zum Schadenzeitpunkt noch nicht in Betrieb, weil das Gebäude noch keinen Erdgasanschluss hatte. Die Wohnung im Keller stand entsprechend noch leer. Was hingegen funktionierte, war die Wasserversorgung. Unter diesen Bedingungen musste es in der kalten Jahreszeit zu Problemen kommen. Vor dem Schadeneintritt hatte es in der Gegend zwei Frostperioden gegeben. Der Technikraum befand sich in einem frostgefährdeten Bereich. Dort hätte der Wasserzähler gar nicht installiert werden dürfen oder es hätten Maßnahmen zum Schutz vor einer Frosteinwirkung getroffen werden müssen. Wenn die Wohnung bewohnt gewesen wäre, hätte sicher früher jemand den Schaden bemerkt. Weil die Wohnung aber noch nicht genutzt wurde, hätte das Wasser während dieses Zeitraums abgesperrt werden müssen. Dies hätte den Schaden zwar nicht verhindert, jedoch das Schadenausmaß deutlich verringert.

Die elektronenmikroskopische Aufnahme zeigt wabenartige Strukturen, die durch einen Gewaltbruch entstehen.
Die elektronenmikroskopische Aufnahme zeigt wabenartige Strukturen, die durch einen Gewaltbruch entstehen.