Die Frostschutz-Einstellung genügt nicht unbedingt
Vor allem Häuser, die nicht oder nicht permanent bewohnt werden, sind im Winter frostgefährdet. Ist ein Leitungswasserschaden eingetreten, beteuern die Betroffenen in der Regel, das Gebäude ausreichend beheizt zu haben. Häufig glauben sie das auch, obwohl es nicht der Fall war. Hier traf es den Mieter eines Reetdachhauses, das der Mann nur an den Wochenende nutzte. Mitten im Winter musste er feststellen, dass im Obergeschoss der Durchlauferhitzer im Badezimmer undicht war.
Die Untersuchung im IFS ergab, dass der aus zwei Kunststoffschalen bestehende Heizblock des Gerätes durch eine Krafteinwirkung von innen auseinandergedrückt worden war. Elektronenmikroskopische Aufnahmen der Trennflächen zeigten das typische Bild von Gewaltbrüchen. Um die stoffschlüssig verschweißten Hälften des Heizblocks zu trennen, war nach Herstellerangaben ein Druck von 70 bar notwendig. In Trinkwasserinstallationen, die gewöhnlich für einen maximalen Betriebsdruck von zehn bar ausgelegt sind, treten solche Drücke nur aus einem Grund auf: Frosteinwirkung. Die Trinkwasserinstallation war demnach an einer Stelle eingefroren. Durch einen Eispfropf steigt der Druck in der Leitung und verursacht an den schwächsten Stellen Schäden.
Im Badezimmer des Hauses gab es außer dem undichten Durchlauferhitzer noch weitere Belege für die Einwirkung von Frost. Wie das Bild links zeigt, wurde zum Beispiel am Eckventil in der Zuleitung zum Spülkasten ein Rohr etwas aus der Überwurfverschraubung einer Klemmringverbindung gedrückt. Zu erkennen ist das an dem kurzen Abschnitt, der vollkommen blank ist, ohne jede Ablagerung von Staub. Der Mieter des Hauses gab an, das Gebäude während seiner Abwesenheit stets ausreichend beheizt zu haben. Alle Heizungsthermostate habe er für diese Zeiten auf das Frostschutzsymbol gestellt. Diese Einstellung bedeutet, dass die Heizung anspringt, wenn am Thermostat weniger als 6 °C gemessen werden. Das klingt zunächst einmal ausreichend, und einen Heizungsausfall hatte es in diesem Fall nicht gegeben. Allerdings liegen wasserführende Leitungen oft nicht komplett in beheizten Räumen: Sie verlaufen in Wänden und durch Abseiten, in denen die Temperatur während einer Frostperiode durchaus unter den Gefrierpunkt fallen kann, während es in den Wohnräumen noch 6 °C warm ist. Das Frostschutzsymbol der Thermostate verspricht etwas, das von der Installation nicht unbedingt gehalten werden kann, denn es bezieht sich lediglich auf die Heizkörper und die Raumluft. Ein Frostschutz verdeckt liegender Rohrleitungen ist damit nicht sichergestellt. Was Sie tun können, um die wasserführenden Leitungen Ihres Hauses im Winter sicher vor Frost zu schützen, zeigt unser Winter-Check (LINK).