PV-Leitungen niemals zusammenflicken
Aus einem kleinen Gebäude, in dem sich der Hausanschlussraum für drei Mehrfamilienhäuser befand, quoll Brandrauch. Mit dieser Nachricht rief ein Mieter den Eigentümer der Immobilien an.
Als dieser vor Ort eintraf, konnte er das Gebäude wegen der starken Rauchentwicklung nicht mehr betreten. Weil sich darin der PV-Speicher der Häuser befand, hatte er parallel den Fachbetrieb informiert, der die PV-Anlage einige Monate zuvor installiert hatte.

Zwei Mitarbeiter des Unternehmens waren ebenfalls eingetroffen und legten direkt vor dem Gebäude die Leitungen frei, die durch das Erdreich von den Wohnhäusern zu den Wechselrichtern im Hausanschlussraum verliefen. Mit einem Seitenschneider durchtrennen sie die unter Spannung stehenden Leitungen, wobei mehrfach massive Lichtbögen auftraten.
Weil die PV-Anlage nun nicht mehr auf die Fehlerstelle einspeiste, erlosch das Feuer, das vom Kabelkanal im Hausausschlussraum ausgegangen war.

An der Fehlerstelle selbst waren die Leitungen so stark verbrannt, dass der beauftragte IFS-Gutachter nur noch feststellen konnte, dass es dort zu einem brandursächlichen Lichtbogenüberschlag gekommen war. Die Ursache verriet ihm ein Blick auf einen benachbarten Leitungsabschnitt, der selbst nicht vom Brand betroffen waren:
Die PV-Leitung war mit Quetschverbindern und Schrumpfschlauch verlängert worden. Der Gutachter öffnete die Isolation einer der Quetschverbindung: Einige Feindrähte waren nicht mit in die Kontaktierung eingeführt worden. An der inneren Isolation im Kontaktbereich waren bereits thermische Spuren zu erkennen, die dem Kontaktfehler geschildet waren.

Der brandursächliche Fehler war auf eine fehlerhafte Kontaktierung an einer solchen Quetschverbindung oder auf einen Isolationsfehler am betroffenen Leitungsabschnitt zurückzuführen. Ursache war, dass die Leitung wie oben beschrieben zusammengeflickt wurde. Für solche Bastelarbeiten sind PV-Leitungen nicht geeignet. (is)