Am markierten Abgang des T-Stücks kam es zur Leckage.

Pfuscherei hinterlässt (keine) Spuren

Die Wasserinstallation in einem Neubau war noch kein halbes Jahr alt, als Wasser aus der Dämmung im Außenbereich des Gebäudes trat. Die Warmwasserleitung war undicht, wie sich herausstellte. Für die Ermittlung der Schadenursache wurde das betroffene T-Stück ins IFS geschickt. Es handelte sich um einen Fittinggrundkörper aus Rotguss mit drei Abgängen. Daran befanden sich jeweils eine Schiebehülse aus Messing, eine Kunststoffhülse und ein Kunststoff-Stützkörper. Über diese Pressanschlüsse wurden Mehrschichtverbundrohre fixiert.

Am markierten Abgang des T-Stücks kam es zur Leckage.
Am markierten Abgang des T-Stücks kam es zur Leckage.

Die Montagevorgaben des Herstellers hätten einfacher nicht sein können: Rohrende so weit in den Pressverbinder einschieben, bis es im Kontrollfenster zu sehen ist; Pressbacke des passenden Werkzeuges rechtwinklig auf den Verbinder setzen; Pressbacken beim Pressvorgang vollständig schließen und aufpassen, dass kein Fremdkörper dazwischengerät. Eine solche Pressverbindung zu erstellen, ist kein Hexenwerk. Und doch kommt es dabei immer wieder zu Fehlern, die dann Leitungswasserschäden zur Folge haben.

Bei fachgerechter Ausführung der Pressverbindung zeichnet sich auf der Rohrinnenseite deutlich das Profil der Stützhülse ab.
Bei fachgerechter Ausführung der Pressverbindung zeichnet sich auf der Rohrinnenseite deutlich das Profil der Stützhülse ab.

In diesem Fall war das Rohrende an der undichten Verbindung nicht weit genug in den Pressverbinder eingeschoben worden. Genau genommen war es kaum eingeschoben worden. Bei einer korrekt erstellten Verbindung wird das Rohrende auf die Stützhülse geschoben. Beim Verpressen hinterlässt die Stützhülse dann deutliche Abdrücke auf der Innenseite des Kunststoffrohres, wie das zweite Bild zeigt. An der Rohrinnenwand der undichten Verbindung fehlten diese Pressspuren – Installationsfehler bei der Erstellung von Pressverbindungen hinterlassen in der Regel ein klares Schadenbild. Zu Beginn der Untersuchung hatte die IFS-Gutachterin das T-Stück mit Druckluft in einem Wasserbad geprüft. Schon bei 1,5 bar hatte sich an der fehlerhaft ausgeführten Verbindung eine deutliche Undichtigkeit gezeigt. Bei der Druckprobe, die vor der Inbetriebnahme von neu errichteten Leitungswassersystemen vorgeschrieben ist, hätte der Installationsmangel bereits auffallen müssen.

Zum Vergleich sind hier die Innenwand der undichten Verbindung (mitte und rechts) und die einer dichten Verbindung abgebildet.
Zum Vergleich sind hier die Innenwand der undichten Verbindung (mitte und rechts) und die einer dichten Verbindung abgebildet.