Immer wieder Schäden durch Kleinspeicher

Im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses vermietete ein Ehepaar eine Wohnung. Gleich zweimal kam es innerhalb eines Jahres zu Wasserschäden, die auf dieselbe Ursache zurückzuführen waren. Beim neuen Bezug der Wohnung überließen sie den Einbau der Küche dem Mieter. Auch ein Warmwassergerät, einen sogenannten Kleinspeicher, montierte dieser in Eigenregie. Leider unterlief ihm dabei ein Fehler, den die Gutachter des IFS allzu häufig sehen: Er installierte ein druckloses, auch als „offenen Speicher“ bezeichnetes Gerät mit einer dafür ungeeigneten Armatur.

Die Polystyroldämmung des Innenbehälters im Kleinspeicher ist aufgeplatzt.
Die Polystyroldämmung des Innenbehälters im Kleinspeicher ist aufgeplatzt.

Solche Kleinspeicher sind nicht dafür geeignet, direkt mit dem Druck der Trinkwasserinstallation verbunden zu werden. Dieser lässt sie früher oder später unweigerlich platzen. Stattdessen müssen sie mit einer speziellen Niederdruckarmatur angeschlossen werden. Diese bewahrt den Speicher vor dem Leitungsdruck, indem die Verbindung zum Auslauf des Wasserhahnes immer offen ist. Lediglich der Zulauf zum Speicher wird beim Schließen des Hahnes abgesperrt. Im Betrieb erkennt man solche Armaturen häufig daran, dass beim Erwärmen des Wassers Tropfen aus dem Hahn austreten – das soll so sein. Nach der umfangreichen Sanierung des Wasserschadens in den betroffenen Stockwerken des Hauses vermietete das Ehepaar die Wohnung neu. Als Konsequenz aus dem Schaden stand nun im Mietvertrag, dass die Installation eines Warmwasserbereiters von einem Fachbetrieb vorzunehmen sei. Leider hielt sich der neue Mieter nicht daran und schloss einen Kleinspeicher selbst an. Auch er achtete nicht auf die Hinweise der Hersteller von Speicher und Armatur, denen man entnehmen konnte, dass diese nicht zusammenpassten.

Der Kunststoffinnenbehälter ist im Bereich der Fügenaht gerissen.
Der Kunststoffinnenbehälter ist im Bereich der Fügenaht gerissen.

So musste die Bewohnerin der Erdgeschosswohnung nur einen Tag nach dem Tätigwerden des Heimwerkers erneut in den beiden darüber liegenden Stockwerken klingeln: Schon wieder tropfte Wasser von ihrer Wohnzimmerdecke herab. Die Hersteller solcher drucklosen Kleinspeicher weisen durchaus darauf hin, dass die Geräte ohne Druck zu betreiben sind. Hierfür stehen Begriffe wie „Niederdruck“, „offenes Gerät“ „Non Pressure Unit“, „0 bar“ oder „0 MPa“. Jedoch lässt die Häufigkeit dieser Schäden durchaus den Gedanken zu, dass diese Hinweise noch deutlicher und für Laien verständlicher formuliert werden sollten. (Ma)

Hinweis auf der Außenseite der Geräteverpackung
Hinweis auf der Außenseite der Geräteverpackung