Kurzschluss im Netzkabel
Am frühen Nachmittag alarmierte ein Nachbar die Feuerwehr, als er Rauch in einer Gaststätte bemerkte. Es brannte in der Küche. Die Einsatzkräfte konnten die Flammen auf den Bereich des Elektroherdes eingrenzen. Gekocht oder gebraten wurde unmittelbar vor dem Schaden allerdings nicht. Eine Stunde vor der Brandentdeckung hatte der Gaststättenbetreiber Einkäufe in die Küche gebracht und dabei nichts Ungewöhnliches bemerkt. Er beschrieb dem IFS-Gutachter, der die Brandstelle untersuchte, wie es in der Küche aussah, bevor sie im Zuge der Löscharbeiten „umgebaut“ wurde:
Auf dem Glaskeramikkochfeld des Herdes hatte hinten ein Kunststoff-Schneidebrett gelegen, auf dem wiederum ein kleiner Pizzaofen stand. Dessen Netzstecker war in eine Steckdose links des Elektroherdes eingesteckt, und das Kabel lag aufgerollt links neben dem Kochfeld auf der Arbeitsplatte. Da das Feuer dem Spurenbild nach zweifellos in diesem Bereich entstanden war, asservierte der Gutachter das zerstörte Kochfeld und den Pizzaofen für eine Laboruntersuchung.
Die Schadenursache fand er bei der Untersuchung der Netzanschlussleitung des knapp drei Jahre alten Pizzaofens: An den Adern der Leitung gab es Schmelzspuren, die einen Kurzschluss mit Lichtbogenüberschlag belegten. Bei einem Lichtbogenüberschlag treten sehr hohe Temperaturen auf, und brennbares Material in der Umgebung kann entzündet werden. Zu einem solchen Kurzschluss kommt es, wenn die Isolation eines Kabels beschädigt ist. Darum ist es wichtig, dass Kabel nicht eingeklemmt oder anderen Belastungen ausgesetzt werden. Unternehmer sind nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit verpflichtet, ihre technischen Betriebsmittel regelmäßig – gewöhnlich alle zwölf Monate – prüfen zu lassen. Nach eigenen Angaben hatte der Gaststättenbetreiber dies nicht getan.