Blick in das Teilelager, in dem es gebrannt hat

Es „schwappte“ im Fahrradakku

Am Sonntagnachmittag sahen Passanten Rauch in einem Fahrradgeschäft und riefen die Feuerwehr. Es brannte im Teilelager des Fachhändlers. Die Einsatzkräfte löschten die Flammen, bevor sie sich auf die anderen Betriebsräume ausbreiten konnten. Ausgegangen war das Feuer von einem Fahrradakku, der in einem Regal gelegen hatte. Dabei handelte es sich um einen Rückläufer: Eine Kundin hatte den Akku, den sie im Jahr zuvor mit einem Elektrofahrrad gekauft hatte, zurückgebracht, weil darin, wie sie sagte, Flüssigkeit herumschwappte.

Blick in das Teilelager, in dem es gebrannt hat
Blick in das Teilelager, in dem es gebrannt hat

Die Gefahren, die von Lithium-Akkus ausgehen, diskutiere man regelmäßig im Betrieb, sagte der Inhaber des Fachgeschäftes dem IFS-Gutachter, der hier die Brandursache untersuchte. Defekte Akkus mit sichtbaren Beschädigungen am Gehäuse lagere man in einer speziellen Tonne außerhalb des Gebäudes. An dem Akku, der das Feuer ausgelöst hat, seien allerdings keine Schäden erkennbar gewesen, als die Kundin ihn in den Laden zurückbrachte. Darum habe man ihn ins Teilelager gelegt, erklärte der Inhaber.

Das Feuer ging von einem Gepäckträgerakku aus, der mit diesem vergleichbar ist.
Das Feuer ging von einem Gepäckträgerakku aus, der mit diesem vergleichbar ist.

Ein folgenreicher Fehler, wie am dritten Beitragsfoto zu erkennen ist, das die Reste des Akkus zeigt: Mehrere Zellen sind aufgeplatzt; der Akku ist thermisch durchgegangen. Die Kundin hatte das Fahrrad samt Akku nach eigenen Angaben mehrfach so abgestellt, dass es direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt war. Dabei hatte sich wahrscheinlich Kondenswasser im Akkugehäuse gebildet oder es ist Elektrolyt aus einigen Zellen ausgetreten. Beides erklärt das „Herumschwappen“ von Flüssigkeit, das die Kundin beschrieben hatte. In der Bedienungsanleitung wies der Markenhersteller darauf hin, den Akku vor Hitze zu schützen. Sonneneinstrahlung wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnt. Bei falscher Anwendung könne Flüssigkeit aus dem Akku austreten, heißt es in dem Dokument weiter. Als die Kundin den auffälligen Akku wieder zum Händler zurückbrachte, hat sie im Sinne der Schadenverhütung richtig gehandelt. Von beschädigten Lithium-Akkus geht eine erhebliche Brandgefahr aus. Der Händler hätte den reklamierten Gepäckträgerakku nicht einfach wieder ins Regal legen dürfen. Schäden an Akkupacks zeigen sich nicht unbedingt durch Verformungen am Gehäuse. Von Lithium-Akkus geht ein generelles Brandrisiko aus. Dieses Risiko kann man allerdings begrenzen, indem man ein paar Handhabungstipps befolgt. Sehen Sie dazu unseren Videobeitrag. https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/videos/brennende-akkus/

Mehrere Akkuzellen sind aufgeplatzt.
Mehrere Akkuzellen sind aufgeplatzt.