Doppelter Pfusch führt zu doppeltem Wasserschaden

Mancher Schaden, zu dem die IFS-Gutachter gerufen werden, ist so kurios, dass man ihn sich gar nicht ausdenken könnte: Als die Feuerwehr in einem Hochhaus einen Brandschaden im 10. OG löschen musste und dazu die Trockensteigleitung in Betrieb nahm, wunderten sich die Kameraden, dass sich der Druck gar nicht recht aufbauen ließ.

Dafür trat in einem Badezimmer im 11. OG reichlich Wasser aus der Wand aus. Und das so heftig, dass durch den Wasserstrahl der Putz an der gegenüberliegenden Wand ausgespült wurde. Doch wie hingen diese beiden Ereignisse zusammen?

Das schmucke Interieur des alten Bades lud zur Sanierung ein. Links oben sind auf dieser älteren Aufnahme noch die Ventile zu erkennen.
Das schmucke Interieur des alten Bades lud zur Sanierung ein. Links oben sind auf dieser älteren Aufnahme noch die Ventile zu erkennen.

Das Badezimmer im 10. OG war ein halbes Jahr zuvor kernsaniert worden. Dabei fielen eine Leckage in einer Trinkwasserleitung sowie zwei defekte Absperrventile in einer Heizungsleitung auf. Diese Mängel wurden durch eine Sanitärfirma behoben. Leider beließ es der Installateur nicht dabei sondern entfernte bei dieser Gelegenheit eigenständig und ohne Auftrag noch gleich ein paar Be- und Entlüftungsventile, deren Funktion sich ihm nicht erschloss. Und weil aus den Leitungen kein Wasser kam, erachtete er es auch für unnötig, die nunmehr offenen Anschlüsse abzudichten. Anschließend spachtelte der Fliesenleger die Anschlüsse zu und verputzte die Wand.

Was der Klempner nicht wusste: Die Ventile dienten zur Be- und Entlüftung der Trockensteigleitung. Eine solche Leitung wird nur in einem Brandfall genutzt: Die Feuerwehr speist mit ihren Pumpen im Erdgeschoss Wasser ein und der Löschtrupp schließt im jeweiligen Stockwerk seine Schläuche daran an.

Derselbe Raum ein halbes Jahr später: An der Markierung 1 war das Wasser aus der Wand ausgetreten und hatte bei Markierung 2 den Wandputz ausgespült.
Derselbe Raum ein halbes Jahr später: An der Markierung 1 war das Wasser aus der Wand ausgetreten und hatte bei Markierung 2 den Wandputz ausgespült.

Als nun die Einsatzkräfte Wasser in die Leitung pumpten, löste sich einer der Spachtelpfropfen und parallel zu den Löschmaßnahmen im 10. OG wurde auch im Stockwerk darüber unfreiwillig „gelöscht“.

Besonders delikat: Vier Monate vor dem Schaden wurde die Löschanlage durch eine Fachfirma geprüft. In ihrer Rechnung verwies sie zwar auf die DIN-Normen 14461 und 14462, jedoch konnte die Überprüfung nicht normkonform durchgeführt worden sein: Hier wird ausdrücklich eine Prüfung der Be- und Entlüftungsventile gefordert sowie eine Druckprüfung der gesamten Leitung. Dabei hätten die Mängel auffallen müssen. (Ma)

Nach dem Öffnen der Wand werden fünf Anschlüsse sichtbar, die mit Spachtel verschlossen waren. Am zweiten von links (hier mit Messingstopfen) war das Wasser ausgetreten.
Nach dem Öffnen der Wand werden fünf Anschlüsse sichtbar, die mit Spachtel verschlossen waren. Am zweiten von links (hier mit Messingstopfen) war das Wasser ausgetreten.