Rußfahnen über der Lüftungsöffnung; in der Nähe wird eine passende Abdeckung gefunden, die zerbrochen ist.

Brandstiftung durch die Lüftungsöffnung

Ein anonymer Anrufer meldet der Feuerwehr am Abend Brandrauch auf einem eingezäunten Betriebsgelände. Es brennt in einem Technikcontainer. Bei der späteren Untersuchung stellt der beauftragte IFS-Gutachter fest, dass der hintere der beiden Räume in dem Container, die durch eine Innenwand mit Tür voneinander getrennt sind, deutlich stärker vom Brand betroffen ist, als der vordere Raum. Der vordere Teil wurde vor allem durch Ruß und Rauchgasablagerungen in Mitleidenschaft gezogen. Allerdings ist von den verbauten Komponenten insgesamt nichts mehr zu retten – ein Totalschaden.

Rußfahnen über der Lüftungsöffnung; in der Nähe wird eine passende Abdeckung gefunden, die zerbrochen ist.
Rußfahnen über der Lüftungsöffnung; in der Nähe wird eine passende Abdeckung gefunden, die zerbrochen ist.

Das Feuer war durch eine Lüftungsöffnung im hinteren Bereich gelegt worden, wie die Brandspuren verrieten. Zwar konnte der Gutachter keine Hinweise auf Brandlegungsmittel nachweisen, doch er fand einen deutlichen Schadenschwerpunkt im Container unmittelbar hinter der Öffnung. In diesem Bereich gab es keine elektrotechnischen Komponenten, von denen ein Feuer hätte ausgehen können. Die Innenseite der Containeraußenwand war mit Spanholzplatten ausgekleidet, auf denen zum Lärmschutz Akustikplatten (Pyramidenschaumstoff) aufgebracht waren. Wie ein Brandversuch vor Ort zeigte, ließ sich der Schaumstoff problemlos mit einer offenen Flamme entzünden und brannte nach dem Entfernen der Zündquelle weiter.

Blick in den hinteren Teil des Containers mit den am intensivsten ausgeprägten Brandschäden
Blick in den hinteren Teil des Containers mit den am intensivsten ausgeprägten Brandschäden

Die Lüftungsöffnung, die auf dem ersten Bild von außen zu sehen ist, wurde ursprünglich durch eine Kunststoffabdeckung geschützt. Diese Abdeckung lag bei der Untersuchung mit mehrfach zerbrochenem Kunststoffgitter in der Nähe des Containers. Der oder die Brandstifter mussten sie vor dem Brand entfernt haben. Bereits wenige Tage vor diesem Vorfall hatten sich Personen unerlaubt Zutritt zum Betriebsgelände verschafft und am Hauptgebäude Sachbeschädigungen begangen. Daraufhin wurde eine Videoüberwachung installiert, und die Kameras zeichneten am Schadentag drei Jugendliche auf, die sich dort aufhielten. Allerdings wurde der Technikcontainer von den Kameras nicht erfasst.

Von innen ist im Bereich der Lüftungsöffnung ein Brandtrichter zu erkennen.
Von innen ist im Bereich der Lüftungsöffnung ein Brandtrichter zu erkennen.