Auf die Länge kommt es an
Drei Jahre nach der Erstellung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes kam es innerhalb der Heizungsanlage zu wiederkehrenden Druckverlusten, und die Wohnungen in den Obergeschossen der Gebäude blieben kalt.
Als immer häufiger und mehr Wasser nachgespeist wurde, lief das Wasser schließlich im Untergeschoss aus der Decke.
Das IFS wurde mit der Ermittlung der Schadenursache beauftragt. Zum Zeitpunkt der Untersuchung vor Ort waren die schadenursächlichen Leitungen bereits ausgetauscht. Ein kurzer Blick auf die ausgetauschten Rohrleitungen genügte dem Gutachter, um ein bekanntes Schadenbild zu erkennen: Auf der Außenseite der C-Stahlrohre waren zwischen Dämmung und Rohr zementöse Anhaftungen vorhanden.
Im Zuge des Ortstermins wurden weitere Leitungen freigelegt. Auch an diesen war ersichtlich, dass größere Mengen an zementöser Masse zwischen Rohrleitung und Dämmung gelaufen waren.
Die durch die stark alkalische Baumasse eingebrachte Feuchtigkeit konnte wegen der geschlossenzelligen Dämmung der Rohre nicht wieder entweichen und führte zur Außenkorrosion der verzinkten Stahlrohre.
Ein Einfließen der Baumasse ist nur möglich, wenn die Dämmhülsen der Heizungsrohre vor der Fertigstellung des Bodenaufbaus zu kurz abgeschnitten werden. Deshalb soll laut DIN 18560-2 das Abschneiden der Dämmhülsen der Heizungsrohre erst nach der Fertigstellung des Fußbodenbelages erfolgen.
Wären die Dämmhülsen nicht zu früh bzw. zu kurz abgelängt worden, hätte keine Feuchtigkeit an die Rohre gelangen können, und der Schaden wäre nicht eingetreten. (MKN)