Auch unbequeme Sicherheitsvorschriften ernst nehmen
Für sogenannte „feuergefährliche Arbeiten“, wie Schweißen oder Trennschleifen, gibt es einen ganze Reihe von Sicherheitsvorschriften. Durch deren Einhaltung wird die Arbeit zwangsläufig aufwändiger. Wird der Brandschutz aber ignoriert, kann es schnell sehr teuer werden. In diesem Fall kam es zum Brandausbruch auf einem landwirtschaftlichen Anwesen. Noch eine halbe Stunde, bevor das Feuer entdeckt wurde, hatte der Sohn des Hauses in einer Tordurchfahrt mit einem Elektroschweißgerät gearbeitet.
In der Durchfahrt stand eine Werkbank mit einem Schraubstock. Darin hatte der junge Mann ein Metall-Werkstück zur Bearbeitung eingespannt. Als er fertig war, verließ er mitsamt Werkstück den Hof. Von seiner Schwester alarmiert, die durch einen Knall auf das Feuer aufmerksam geworden war, traf er noch vor der Feuerwehr wieder zu Hause ein. Ein IFS-Gutachter untersuchte später die Schadenstelle. Er konnte einen Brandausbruch an der Elektroinstallation in der Tordurchfahrt ausschließen, ebenso wie an dem Elektroschweißgerät selbst. Die räumliche und zeitliche Nähe sowie das Fehlen anderer Zündquellen ließen nur eine Brandinitiierung während der Schweißarbeiten als Ursache übrig. Wie so oft in diesen Fällen, wurde das entstehende Feuer nicht bemerkt.
In unmittelbarer Nähe des Schraubstocks hatten sich Holzkisten und Putzlappen befunden, wie die Eigentümer dem Gutachter bereitwillig sagten. Über der Werkbank hing außerdem ein Regal mit Lacken. Diese brennbaren – und zum Teil leicht entzündlichen – Dinge hätten für die Dauer der Schweißarbeiten aus dem Arbeitsbereich gebracht werden müssen. Brennbare Materialien müssen entfernt oder, wenn das nicht möglich ist, abgedeckt werden. Zudem muss eine Brandwache auch über die Dauer der Arbeiten hinaus im Auge behalten, ob ein Feuer verursacht wurde. Diese Vorgaben, die unter anderem in der VdS 2008 sowie in Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgehalten sind, werden häufig missachtet.