Asservat verloren – Fehler gefunden
Wasserschaden in einem mehrgeschossigen Wohnhaus. Das IFS wird beauftragt, die Ursache zu ermitteln. Doch als der Gutachter die Schadenstelle besucht, hat die Firma, die fünf Jahre zuvor die Leitungen installiert hatte, die Leckagestelle bereits repariert. Der betroffene Leitungsabschnitt sei verloren gegangen, teilt man dem IFS mit. Der Installationsbetrieb habe ihn dem Hersteller zugeschickt. Doch dieser bestätigt lediglich den Eingang eines Kartons mit einem Anschreiben und einem Stück Küchenpapier.
Was dem IFS-Gutachter bleibt, sind die Schadenstelle selbst und ein Foto, das die Hausverwaltung direkt nach der Entdeckung der Leckage aufgenommen hat. Auf dem Bild ist Außenkorrosion zu sehen und sogar ein Wassertropfen, der direkt hinter einer Pressverbindung am Rohr hängt. In diesem Bereich sollen sich mehrere Leckagen befunden haben. Doch allein anhand des Fotos lässt sich die Schadenursache nicht feststellen.
Die Einbausituation belegt aber eindeutig einen Planungsfehler: Die wasserführenden Rohrleitungen befinden sich in der Betondecke über der Durchfahrt des Hauses wie auf Bild 1 zu erkennen ist. Im Schadenbereich ragen die Leitungen etwa 20 cm in die Durchfahrt, und ihre Isolierung reicht bis unmittelbar an die Putzschicht. Die Leitungen liegen also in einem frostgefährdeten Bereich. Die Isolierung allein kann sie im Winter nicht schützen, wenn es über mehrere Stunden oder gar Tage keine Fließbewegung in den Rohren gibt. Dies ist zum Beispiel über Nacht der Fall oder wenn die Bewohner im Urlaub sind. Die Schadenursache für den bereits eingetretenen Schaden zu beweisen, ist durch den verlorenen Leitungsabschnitt nicht möglich. Doch um weitere Leckagen zu verhindern, muss der Planungsfehler beseitigt werden. Die Rohre müssen entweder mit einer Rohrbegleitheizung versehen oder in einen beheizten Bereich umgelegt werden.