Alkohol und Kraftstoff
Ein lauter Knall hallte durch das Wohngebiet. Das Geräusch kam aus einer Doppelgarage, in der ein Kfz-Meister gerade das Auto eines Nachbarn reparierte. Ein anderer Nachbar – Mitglied der Feuerwehr – eilte zu dem brennenden Gebäude und rettete den verletzten Mann aus den Flammen. Er hatte sich schwere Verbrennungen zugezogen und wurde sofort ins Krankenhaus gebracht. Die dort entnommene Blutprobe verriet, dass der Kfz-Meister unter Alkoholeinfluss stand. Später berichtete er, was sich am Schadentag zugetragen hatte: Auf dem rechten der beiden Garagenstellplätze, über der Arbeitsgrube, stand ein Fahrzeug mit einer Undichtigkeit am Kraftstoffsystem. Bereits am Tag zuvor habe er eine Leckage am Schlauch entdeckt, diesen ausgebaut und einen neuen besorgt. Gerade sei er in der Arbeitsgrube damit beschäftigt gewesen, den neuen Schlauch mit Schellen zu befestigen, als es einen lauten Knall gab. Seine Füße standen in Flammen.
Außer einer Knarre habe er kein Werkzeug bei sich gehabt, sagte der Mann. Auch eine Beleuchtung sei in der Grube nicht vorhanden und die Garagenbeleuchtung trotz der geschlossenen Tore ausgeschaltet gewesen. Allerdings wurden später in der Arbeitsgrube die verbrannten Reste einer Kabelleuchte gefunden, deren Anschlussleitung zu einer Steckdose zwischen den beiden Garagentoren führte. Als ein Brandursachenermittler des IFS die stark zerstörte Schadenstelle untersuchte, konnte er anhand des Spurenbildes nachvollziehen, dass der Brand in der Arbeitsgrube begonnen hatte. Aus dem geöffneten Kraftstoffsystem des Wagens war Benzin ausgetreten – möglicherweise waren es auch Benzindämpfe. Im Bodenbereich der Arbeitsgrube entstand ein Gas-Luftgemisch, das sich, zum Beispiel an der Kabelleuchte oder durch statische Entladung, entzündete.
Bei der Arbeit an Kraftstoffsystemen von Fahrzeugen, insbesondere in Arbeitsgruben, besteht ein erhebliches Explosions- und Brandrisiko. Darum ist in den BGR 157 eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen festgeschrieben, die diese Risiken minimieren. In der zum Teil abgedeckten Arbeitsgrube war nicht die Spur einer Lüftung vorhanden, und ein Feuerlöscher befand sich zwar in der Garage, aber nicht in Reichweite. Als Fachmann hat der Kfz-Meister von den Sicherheitsvorschriften gewusst. Auch wenn er am Schadentag nur einem Nachbarn einen Freundschaftsdienst erwiesen hat, hätte ihm klar sein müssen, welchen Gefahren er sich aussetzt.