Wenn Gas ins Gebäude kriecht
Mitarbeiter einer Gärtnerei bemerkten Rauch, der aus einem Gebäude der benachbarten Biogasanlage aufstieg. Die alarmierte Feuerwehr und der Betreiber der Anlage stellten einen Brand an zwei elektrischen Schaltschränken in einem Betriebsraum fest.
Neben dem Brand an den Schaltschränken wurde auch eine kleine Flamme an einer direkt an der Außenwand des Betriebsraums verlaufenden Gasleitung festgestellt und gelöscht.
Als ein IFS-Gutachter später die Brandstelle untersuchte, fand er zunächst sehr starke Schäden am Inneren der beiden Schaltschränke. Die verbauten elektrischen Bauteile waren alle stark zerstört und zusammengeschmolzen.

Erstaunlich war, dass sich die Türen der beiden Schaltschränke jedoch sehr stark voneinander unterschieden. Alle vier Türen lagen am Boden. Während die Türen des linken Schranks dem Brandgeschehen entsprechend ausgeglüht waren, waren die Türen des rechten Schranks nahezu unbeschädigt. Die Scharniere der Türen des rechten Schranks waren durch eine starke Krafteinwirkung abgerissen worden.
Unterhalb des Bodenniveaus befand sich hinter den Schaltschränken eine Öffnung in der Betonwand des Gebäudes, durch die Kabel von außen eingeführt wurden. Auf der Außenseite lief genau vor dieser Öffnung eine Gasleitung vorbei. Diese wies knapp unterhalb des Bodenniveaus im Bereich der Öffnung der Betonwand einen Verbindungsflansch auf. Der Betreiber gab an, dass die Dichtung der Leitung direkt nach dem Brand ausgetauscht worden sei, und überreichte dem Gutachter die alte Dichtung.

Die Dichtung war den hier aufgefundenen Spuren zufolge nicht zentral im Flansch eingesetzt worden. Damit war die Brandursache gefunden: Der Flansch war undicht. Das ausgetretene Gas gelangte durch die Öffnung in der Betonwand in den rechten Schaltschrank und wurde dort durch einen Schaltfunken gezündet. Die Schranktüren wurden abgesprengt und beide Schaltschränke brannten aus.
Bei weiterer Nachforschung stellte sich heraus, dass am Tag vor dem Schaden an der Gasleitung gearbeitet wurde. Ein Druckprüfungsprotokoll, das von den Arbeiten stammt, weist einen Druckverlust von ca. 8 % auf. Trotzdem wurde die Leitung zur Verwendung freigegeben. Dies hätte nicht passieren dürfen. (LW)
