Wenn der Austausch angezeigt ist
Genau vier Jahre nach der Fertigstellung eines Einfamilienhauses stellten die Bewohner Feuchtigkeit im Gebäude fest, konnten aber die Quelle nicht ausmachen. Zwei Monate später verschärfte sich das Problem durch Schimmelbildung. Bei der folgenden Leckageortung fand man Undichtigkeiten an den Kupferrohren der Trinkwasserinstallation, die im Fußboden eines Badezimmers lagen. Zwei betroffene Abschnitte wurden zur Ermittlung der Schadenursache ins IFS geschickt.
Die Laboruntersuchung zeigte, dass die Risse in den Kupferbauteilen durch Spannungsrisskorrosion verursacht wurden. In diesem Fall war die Spannungsrisskorrosion aufgetreten, weil die betroffenen Leitungsabschnitte von außen einem Medium ausgesetzt waren, das diese Korrosionsart auslöst. Dabei handelte es sich wahrscheinlich um die Fußbodenschüttung.
Die Schädigung der Leitungen war durch dunkle Verfärbungen gut zu erkennen. Der Gutachter empfahl, nicht nur die betroffenen und vorgeschädigten Abschnitte der Trinkwasserleitung auszutauschen, sondern auch die Heizungsleitungen auf Verfärbungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Auch diese Kupferleitungen lagen im Fußboden des Badezimmers. Einige Monate später traf im IFS eine weitere Sendung mit geschädigten Leitungsabschnitten ein. Nun hatten Risse an den Heizungsrohren zu weiteren Leckagen in dem Haus geführt. Die Schadenursache war wenig überraschend Spannungsrisskorrosion. Wenn der Austausch von Leitungen angezeigt ist, sollte er auch durchgeführt werden. Die zweite „Schadenrunde“ hätte den Hausbewohnern erspart bleiben können.