Sollbruchstelle geschaffen
Erst ein Jahr lag die Sanierung eines Badezimmers zurück, als es dort zu einem Leitungswasserschaden kam. Die betroffenen Bauteile wurden mit einer typischen Fragestellung ins IFS geschickt: Montage- oder Materialfehler? Es handelte sich um ein Eckventil aus verchromtem Messing mit einem rundum abgebrochenen Gewinde. Das abgebrochene Teilstück steckte noch in der ebenfalls aus Messing gefertigten Hahnverlängerung, mit der das Ventil verschraubt gewesen war. Die Bruchstelle an dem selbstdichtenden Außengewinde lag genau im Nutbereich zu dem roten Kunststoffdichtring, der auf Bild 2 zu sehen ist.
Dieses Dichtelement genügt zur Abdichtung der Verschraubung. Doch der Installateur hatte das Gewinde zusätzlich mit Hanf abgedichtet, was das Einschrauben erschwerte. Beim Längsschnitt durch die Hahnverlängerung war zudem deutlich erkennbar, dass dessen Innengewinde zu kurz war, um das Anschlussgewinde des Eckventils ausreichend weit einschrauben zu können. Die gewählte Kombination aus kurzer Hahnverlängerung und selbstdichtendem Gewinde lässt keine fachgerechte Verbindung zu. Entweder hätte ein anderes Eckventil oder eine andere Hahnverlängerung verwendet werden müssen. Mit den ausgewählten Komponenten geschah Folgendes:
Durch die unvollständige Verschraubung wurden am Anschlussgewinde Spannungen erzeugt, die in dem Messingbauteil Spannungsrisskorrosion begünstigten. Bei der Untersuchung der Bruchfläche mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM) zeigten sich die charakteristischen Strukturen von Spannungsrisskorrosion, die hier schließlich zum Bruch geführt hatte. Mit dem Einhanfen des Gewindes und der Verschraubung nur bis zum Dichtelement hatte der Installateur eine Sollbruchstelle an dem Gewinde geschaffen. Als Fachmann hätte er die zu geringe Einschraubtiefe erkennen müssen und nicht auf die Idee kommen dürfen, ein selbstdichtendes Gewinde mit zusätzlichem Dichtmaterial abzudichten.