Sicherheitseinrichtung abgesperrt
Seltsame Geräusche am Kaminofen im Wohnzimmer beunruhigten einen Mann. Er öffnete das Entlüftungsventil für den Heizungswasserkreislauf, an den der wasserführende Ofen angeschlossen war. Doch das half nicht.
Es gab einen lauten Knall und für kurze Zeit wurde es dunkel. Durch die Explosion wurde der Kaminofen durch die Wand in den Nachbarraum geschleudert. Auch Außenwände des Einfamilienhauses wurden nach außen gedrückt. Die Familie, die sich zu diesem Zeitpunkt im Wohnzimmer aufhielt, kam mit dem Schrecken davon.
Als ein IFS-Gutachter das Haus später untersuchte, wurde die Decke im Erdgeschoss mit Baustützen stabilisiert. Auch von außen wurde das Mauerwerk provisorisch abgestützt; die Druckwelle hatte massive Schäden hinterlassen.
Ein paar Jahre zuvor hatte der Mann den wasserführenden Kaminofen selbst eingebaut. Der Bezirksschornsteinfeger hatte die Feuerstätte vorschriftsmäßig abgenommen. Doch die Überprüfung des Fachmannes und seine Abnahme bezogen sich ausschließlich auf den Kaminofen und dessen Abgasführung. Die massiven Mängel am wasserführenden Teil des Kaminofens fielen nicht in die Zuständigkeit des Schornsteinfegers.
Der Gutachter sah sich den Kaminofen näher an: Der Stahlmantel um die Wassertasche war an einer Nahtstelle aufgerissen, das Rauchgasrohr und die Leitungen zum Heizungssystem waren abgerissen. Bei der Rekonstruktion der Anschlüsse stellte der Gutachter fest, dass in den Vor- und Rücklauf Kugelhähne eingebaut wurden. Sie waren beide geschlossen. Das im Kamin erwärmte Wasser konnte also nicht im Heizungskreislauf zirkulieren.
Als Sicherheitseinrichtung am Ofen gab es eine Thermische Ablaufsicherung (TAS). In deren Rohrleitung, die aus dem Gebäude führte, war eine absperrbare Heizkörperrücklaufverschraubung eingebaut. Einige Tage vor dem Schaden hatte es eine Störung gegeben, bei der die TAS ausgelöst hatte, berichtete der Hauseigentümer unserem Gutachter. Das Ventil habe sich nicht wieder automatisch geschlossen, und das Heizungswasser aus dem Kamin habe den Garten unter Wasser gesetzt, erzählte der Mann weiter. Daraufhin habe er den Ablauf abgesperrt.
Mit dieser Maßnahme hatte er allerdings die Sicherheitseinrichtung seines Kaminofens außer Betrieb gesetzt. Die zweite Sicherheitseinrichtung, die für einen wasserführenden Kaminofen vorgeschrieben ist, ist ein Überdruckventil. Ein solches war in diesem Fall nicht einmal vorhanden.
Direkt vor dem Schaden war der Kaminofen einige Stunden in Betrieb. Dabei hatte sich ein immer größerer Druck aufgebaut, der wegen der fehlenden bzw. außer Betrieb gesetzten Sicherheitseinrichtungen nicht abgebaut werden konnte. Als der Druck schließlich zu groß wurde, kam es zur Explosion.
Der Eigentümer hätte die Installation nicht selbst ausführen dürfen, zumal er die Funktionsweise nicht einmal komplett verstanden hatte. (is)