Blick ins Nebengebäude: In der Sauna (hinterer Raumteil, gestrichelte Linien) haben sich ein Festbrennstoffofen (Pfeil) befunden und eine Badewanne aus Kunststoff, die hier allerdings nur der Vollständigkeit halber markiert ist.

Selbst gebaute Sauna mit kleinen Mängeln

Direkt an das Haus, in dem ein Mann seit mehr als zehn Jahren zur Miete wohnte, grenzte ein kleines Nebengebäude an, das ursprünglich einmal ein Geräteschuppen gewesen war. Dort baute er in Eigenregie eine Sauna ein. Vier Wochen nachdem seine selbstgebaute Wellnessoase fertig war, musste die Feuerwehr anrücken. Um zwei Uhr morgens war ein Brand im Nebengebäude entdeckt worden. Noch am Abend zuvor hatte der Mann die Sauna genutzt.

Blick ins Nebengebäude: In der Sauna (hinterer Raumteil, gestrichelte Linien) haben sich ein Festbrennstoffofen (Pfeil) befunden und eine Badewanne aus Kunststoff, die hier allerdings nur der Vollständigkeit halber markiert ist.
Blick ins Nebengebäude: In der Sauna (hinterer Raumteil, gestrichelte Linien) haben sich ein Festbrennstoffofen (Pfeil) befunden und eine Badewanne aus Kunststoff, die hier allerdings nur der Vollständigkeit halber markiert ist.

Für deren Betrieb hatte er einen sogenannten Schwedenofen installiert, einen mit Holz befeuerten Festbrennstoffofen. Vom Ofen führte ein einwandiges Abgasrohr durch die Saunaverkleidung und die Außenwand des Nebengebäudes ins Freie. In der Umgebung des Abgasrohres war das Holz der Saunaverkleidung stark verkohlt und in einigen Abschnitten nicht einmal mehr vorhanden. Der Gutachter maß die Abstände und rekonstruierte diese zum Teil. In einigen Bereichen waren zwischen Holz und Abgasrohr nur wenige Zentimeter Platz gewesen. Hier war die Verkleidung durch das heiße Abgasrohr überhitzt. Ein Glimmbrand entstand, der sich in den Stunden nach der letzten Saunanutzung zu einem Flammenbrand entwickelte.

Die Holzverkleidung der Sauna reichte bis auf wenige Zentimeter an das einwandige Abgasrohr heran: Die rote Linie markiert ein brandbedingt fehlendes Stück Holz.
Die Holzverkleidung der Sauna reichte bis auf wenige Zentimeter an das einwandige Abgasrohr heran: Die rote Linie markiert ein brandbedingt fehlendes Stück Holz.

Beim Bau der Sauna hatte der Mieter die Mindestabstände zu brennbaren Materialien nicht eingehalten. Sie sind in der jeweiligen Landesfeuerungsverordnung festgeschrieben. In diesem Fall wären es 40 cm gewesen. Die Werte unterscheiden sich in den Verordnungen der Bundesländer. Doch der hier gemessene Abstand von wenigen Zentimetern zwischen Holz und einem einwandigen Abgasrohr hätte überall im Bundesgebiet weit unter den Forderungen gelegen. Auf diese Mängel wäre der Mieter sicher vom Bezirksschornsteinfeger aufmerksam gemacht worden, wenn er versucht hätte, den Ofen wie vorgeschrieben abnehmen zu lassen. Versäumt hatte er aber nicht nur das, sondern er hatte auch den Gebäudeeigentümer über seine Baupläne nicht informiert.

Der Abstand des Rachgasrohres zu Holzbalken der Überdachung wird gemessen.
Der Abstand des Rachgasrohres zu Holzbalken der Überdachung wird gemessen.