Rauchmelder retten Leben

Am Düsseldorfer Flughafen verursachten Schweißarbeiten am 11. April 1996 einen Schwelbrand in der Zwischendecke über der Ankunftsebene des Terminals A. 16 Menschen erstickten an toxischen Rauchgasen; ein weiteres Opfer erlag Wochen später seinen Verletzungen.

Eine Folge dieser Katastrophe war die Einführung der Musterbauordnung im Jahre 2002. Sie gilt als Wendepunkt im Bereich des Brandschutzes. Die neueste Fassung, die 2022 veröffentlicht wurde, enthält erstmals die Rauchwarnmelderpflicht für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.

Seit diesem Jahr ist die Rauchwarnmelder­pflicht außerdem Teil aller Landesbauordnungen. Das IFS begrüßt diese Entwicklung. Rauchmelder retten Leben; die Brandsimulation untermauert diese These mit Daten.

Ein Beispiel: In einer Einrichtung für betreutes Wohnen kam es nachts zu einem Schwelbrand an der Matratze eines Pflegebettes. Ein Rauchwarnmelder war zwar vorhanden, aber nicht korrekt platziert, so dass er den Brandausbruchsbereich nicht überwachen konnte. Außerdem gab es für die gesamte Wohneinheit nur einen einzigen Rauchwarnmelder.

Als der Bewohner des Nebenzimmers durch den verspäteten Alarm und Brandgeräusche auf das Geschehen aufmerksam wurde, war die Rauchgasentwicklung bereits so stark, dass er nicht mehr helfen konnte. Die betroffene, pflegebedürftige Person kam ums Leben; die übrigen Bewohner konnten sich retten. Hätte die vorschriftsmäßige Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern die Tragödie verhindert?

Bei Bränden in bewohnten oder von Menschen genutzten Gebäuden ist der entscheidende Faktor, wie viel Zeit für die Rettung bzw. Selbstrettung bleibt. Das IFS hat im beschriebenen Fall nicht nur die Brandursachenermittlung, sondern auch eine Computersimulation durchgeführt:

Wäre im Pflegezimmer ein Rauchwarnmelder korrekt angebracht gewesen, hätte er den Bewohner wenige Minuten nach der Brandentstehung geweckt. Funkvernetzte Rauchwarnmelder hätten zugleich die anderen Bewohner alarmiert und ihnen Zeit gegeben, der in ihrer Mobilität eingeschränkten Person zu helfen.

Schon die Einhaltung der Mindestanforderungen der Landesbauordnung hätte hier ein Leben gerettet. Rauchwarnmelder vergrößern im Brandfall das Fluchtfenster. Beim Alarm bleiben durchschnittlich 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Doch dieser Wert variiert stark, abhängig von der Brandentwicklung. Leitparameter sind die Sichtweite, die Kohlenmonoxidkonzentration und die Temperatur.

Pflegebedürftige Menschen oder solche mit invididuellen Einschränkungen, deren Fähigkeit zur Selbstrettung beeinträchtigt sind, sind in besonderer Weise betroffen. Bei den bundesweiten Aktionen zum Rauchmeldertag am Freitag, 13. Oktober, wird darum dieses Jahr die Brandprävention für Senioren und Personen mit Einschränkungen im Mittelpunkt stehen. (is)

Informationen zur Rauchmelderpflicht, zur Installation und Wartung gibt es auf der Internetseite.