Fritteuse im Dauerbetrieb
Kurz nach Mitternacht bemerkten Passanten Flammen in einem geschlossenen Schnellrestaurant. Sie alarmieren die Feuerwehr und klingelten die Bewohner des Mehrfamilienhauses aus dem Bett, in dessen Erdgeschoss sich die Gaststätte befand. Den Einsatzkräften gelang es, das Feuer auf den Gastraum einzudämmen. Dort begab sich ein IFS-Gutachter später auf die Suche nach der Brandursache. Das Brandspurenbild führte zu einer Fritteuse in einer Gerätezeile an der Wand. In diesem Bereich zeichnete sich ein Brandtrichter ab. Der Gutachter asservierte das Gerät, um es von einem Kollegen im Labor untersuchen zu lassen.
Durch die Messungen im Elektrolabor zeigte sich, dass sich die Fritteuse bei der Schalterstellung, in der sie im Brandraum vorgefunden wurde, im Heizbetrieb befand. Während der weiteren Untersuchung fand der Gutachter mehrere Defekte: So funktionierte der Temperaturfühler nicht, weil sich in dessen Kapillarrohr kein Öl mehr befand. Auch der Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB), der das Gerät im Falle einer Überhitzung abschalten sollte, funktionierte nicht. Der Hauptschalter war zwar funktionstüchtig, aber die dazugehörige rote Kontrollleuchte war defekt. In der Schadennacht hatte sich Frittierfett in der Fritteuse befunden, das erst vom Gutachter bei der Untersuchung vor Ort abgelassen wurde. An der Außenseite des Frittierbeckens konnte man dies ebenfalls erkennen, weil das Metall im oberen Bereich wegen der starken Hitzeeinwirkung keine Rauchgasablagerungen zeigte, während der untere Teil, der während des Feuers durch das Fett gekühlt wurde, stark verschmutzt war.
Anhand der Untersuchungsergebnisse ließ sich der Schadenhergang rekonstruieren: Auch nachdem die Mitarbeiter das Restaurant am späten Abend geschlossen und verlassen hatten, war der Hauptschalter der Fritteuse eingeschaltet. Der Temperaturregler des Gerätes versagte und schaltete auf dauerhaften Heizbetrieb. Wegen des defekten STBs kam es zur Überhitzung und damit zur Entzündung des Frittierfetts. Der Betreiber des Schnellrestaurants gab an, die Fritteuse 16 Jahre zuvor gebraucht gekauft zu haben. Gewartet wurde sie nicht. In den Arbeitssicherheitsinformationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten ist jedoch eine regelmäßige, mindestens jährliche Überprüfung vorgeschrieben.