Brände in der Gastronomie

Betriebssicherheit von Elektrofritteusen nicht gegeben

Beim Umgang mit heißem Fett ist Vorsicht geboten, in der Gastronomie ebenso wie in der heimischen Küche. Um das Risiko einer Fettüberhitzung zu minimieren, gelten für elektrische Fritteusen im gewerblichen Gebrauch besondere Anforderungen, die in der DIN EN 60335, Teil 2-37 festgeschrieben sind. So darf die Öltemperatur nicht über 230 °C ansteigen. Wird der Wert überschritten, muss ein Schutztemperaturbegrenzer den Elek­troheizkörper eigenständig abschalten.

Im rechten Becken der Fritteuse von „Royal Catering“ kam es zum Brandausbruch.
Im rechten Becken der Fritteuse von „Royal Catering“ kam es zum Brandausbruch.

Fritteusen von „Royal Catering“ exklusiv bei „Expondo“

„Lebensgefährliches Teil“, urteilt ein Amazon-Kunde auf der Internetseite des Online-Versandes über die Fritteuse RCEF 13D-EGO von „Royal Catering“. „(…) hört (…) nicht mehr auf zu heizen“, erklärt er. Bei der Untersuchung eines Feuers in einer Gaststätte stieß das IFS auf genau diese Schadenursache. In der Küche gab es eine der oben genannten Fritteusen, die für den professionellen Einsatz vorgesehen sind.
In dem Gerät hatte sich die Mechanik eines Schaltschützes verklemmt, und der Elektroheizkörper heizte daraufhin durch. Der Schutztemperaturbegrenzer war in der Schaltung so verbaut, dass er die Heizung nicht wie vorgeschrieben eigenständig hätte abschalten können.
Das IFS informierte die Marktaufsichtsbehörde über das nicht betriebssichere Gerät. Auf Anfrage teilte uns das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin („Lagetsi“) mit, der Händler „Expondo“ habe seine betroffenen Kunden angeschrieben. Expondo ist nach eigener Aussage exklusiver Vertriebspartner für Fritteusen des polnischen Herstellers Royal Catering. Man habe den Kunden ein neues Heizelement zugeschickt und sie gebeten, das alte zu entsorgen, sagte uns ein Mitarbeiter aus dem Verkauf.
Ob alle Kunden erreicht wurden und inwiefern die Schaltung geändert wurde, ist dem IFS nicht bekannt. Neben dem Gerätetyp RCEF 13D EGO mit zwei Frittierbecken war auch das Modell RCEF 13 E­ EGO mit einem Frittierbecken betroffen. Beide Fritteusen waren bei Redaktionsschluss unter den genannten Bezeichnungen über Amazon bei Expondo erhältlich.

Nicht alle Fritteusen von „Beeketal“ betriebssicher

Auch in einem anderen Schadenfall kam es zum Brandausbruch in der Küche eines Restaurants; auch hier entstand das Feuer durch eine Überhitzung von Frittieröl. Wieder fand der beauftragte IFS-Gutachter eine elektrische Schaltung vor, mit der das Gerät im Sinne der Norm – und tatsächlich – nicht betriebssicher war. Betroffen war die Doppelfritteuse „BTF20B“ der Firma „Beeketal Lebensmitteltechnik Klaus Helmer“. Das Spurenbild deutete auf einen Defekt des Regelthermostaten des linken Heizeinsatzes. Ein solcher Defekt führt bei der vorliegenden Schaltung zur Überhitzung des Frittieröls.
Bei einem Vergleichsgerät, das der Gutachter im Rahmen der Untersuchung kaufte, ist ein Schutztemperaturbegrenzer verbaut, der eine Brandentstehung wie die oben beschriebene verhindern würde. Doch offenbar wurden die Fritteusen auch ohne diese in der Norm vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung vertrieben.