Fast alles richtig gemacht
Nachdem die Entrümplungsfirma das vom Eigentümer Jahre zuvor geerbte Gebäude vom letzten alten Hausrat befreite hatte, sollte das Gebäude auf Vordermann gebracht werden. Doch dabei zeigte sich ein folgenreiches Versäumnis…
Voller Tatendrang sollte der Frühjahrsputz gestartet werden, um das Gebäude zu veräußern. Hierzu musste zuerst das Wasser aufgedreht werden. Das Wasser wurde in dem leerstehenden Gebäude nämlich bei jedem Verlassen „vorschriftsmäßig“ abgedreht und bei Bedarf, wenn beispielsweise Gartenarbeiten anstanden, wieder aufgedreht.
Aber dieses Mal war alles anders. Nach dem Aufdrehen wurde ein massiver Wasseraustritt festgestellt. Am Waschtischanschluss im Badezimmer lag das Eckventil gebrochen vor. Die Sachlage schien zunächst klar: Die Entrümplungsfirma muss das Eckventil abgebrochen haben.
Doch es kam noch schlimmer: Der Boden hatte sich abgesenkt, und es wurde festgestellt, dass an der darunterliegende Holzkonstruktion stärkere Feuchteschäden vorlagen.
Das IFS wurde zur Untersuchung der Schadenstelle eingeschaltet. Im Rahmen der Untersuchung konnten noch drei weitere Leckagestellen mit teilweise eindeutigen Überdruckschäden lokalisiert werden.
Mehrere überdruckbedingte Schadenstellen innerhalb eines Systems sind nur plausibel über eine Frosteinwirkung erklärbar. Das Gebäude war in der Leerstandszeit nicht beheizt, die Leitungen waren ja abgesperrt, so der Versicherungsnehmer. Das Entleeren der Leitungen hatte er hierbei jedoch vergessen.
Das Restwasser in den Leitungen konnte so Einfrieren und zerstörte die Leitungen. Bei jedem Aufdrehen des Wassers im Zuge der Gartenarbeiten lief so über die Jahre Wasser ins Gebäude.
Der Eigentümer hatte „fast“ alles richtig gemacht. Jedoch sollten bei Leerstand die Leitungen nicht nur abgesperrt, sondern auch entleert werden. Das Restwasser kann ansonsten trotzdem zu einer Schädigung des Systems und bei Wiederinbetriebnahme zum Wasserschaden führen. (MKN)