Betriebsbedingungen in Bauphasen
Die Übergabe einer neu gebauten Seniorenwohnanlage stand kurz bevor, als ein umfangreicher Abwasserschaden den Zeitplan durchkreuzte. Die Trinkwasserinstallation im Kellergeschoss des Gebäudes und die Hebeanlage, über die der Keller entwässert wurde, waren gerade in Betrieb genommen worden, als man eine Undichtigkeit an der Druckleitung der Hebeanlage bemerkte.
Um Reparaturarbeiten durchführen zu können, wurde die Anlage wieder außer Betrieb genommen. Früh am nächsten Morgen wurde der Schaden festgestellt. Über Nacht waren 350 m3 Wasser aus einer geöffneten Wannenarmatur ausgetreten. Weil die Hebeanlage außer Betrieb war, konnte das Wasser nicht aus dem Gebäude geführt werden. Es staute sich in der Abwasserleitung, gelangte über die Bodenabläufe ins Gebäude und durchfeuchtete den Fußboden.
Die Wannenarmatur funktionierte einwandfrei, wie das IFS feststellte. Irgendjemand hatte sie geöffnet und wahrscheinlich vergessen. Zu diesem Schaden konnte es kommen, weil die Trinkwasserinstallation in Betrieb war, während die Hebeanlage außer Betrieb war. Die Trinkwasserinstallation ebenfalls abzusperren, wäre kein Problem gewesen, da das Gebäude noch nicht genutzt wurde. Ein Handgriff hätte diesen Schaden verhindert. Doch die verschiedenen Maßnahmen wurden nicht abgestimmt.
Die Bauleitung behält den Überblick
In Bau- oder Umbauphasen ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Wenn mehrere Handwerker oder sogar verschiedene Handwerksbetriebe in einem Objekt arbeiten, muss eine Bauleitung alle Maßnahmen koordinieren. Diese Aufgabe obliegt entweder dem Eigentümer oder einer Bauleitung, die er beauftragt. Wichtig ist außerdem, dass die Betriebssicherheit auch während der Bauphase gewährleistet ist, wie ein weiteres Beispiel verdeutlicht:
Die umfangreiche Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zog sich über mehrere Jahre hin. Ausgehend von einem Badezimmer im Obergeschoss kam es schließlich zu einem umfangreichen Wasserschaden. Das Badezimmer, die darunter liegende Küche und angrenzende Räume im Erdgeschoss waren wieder in den Rohbauzustand versetzt worden und die Trocknungsmaßnahmen liefen, als eine IFS-Gutachterin das Schadenobjekt untersuchte. Sie stieß auf ein einfaches Versäumnis und einen unglücklichen Treffer:
Das Wasser war aus einem Heizkörperventil gelaufen. Der entsprechende Heizkörper im Badezimmer war zu diesem Zeitpunkt demontiert gewesen. Vor- und Rücklauf des Heizkörperanschlusses waren mit Pappringen und Klebeband verschlossen worden, um sie vor Schmutz zu schützen. Das Ventil war lediglich mit einer provisorischen Bauschutzkappe verschlossen.
Die Eigensicherheit gewährleisten
Zu dem Schaden war es gekommen, als ein Stück Stuck von der Decke fiel. Der Stuck traf das Heizkörperventil, schlug die Bauschutzkappe ab, und das Ventil wurde dabei geöffnet. Nun konnte Wasser austreten, weil die Heizkörperanschlüsse nicht mit Blindkappen zugesetzt wurden. Der Schadenauslöser war hier ein unglücklicher Zufall. Die eigentliche Ursache war jedoch ein klares Versäumnis. Wenn ein Heizkörper bei laufender Heizung abgebaut wird, müssen die Anschlüsse mit Blindstopfen versehen werden, um die Eigensicherheit der Installation wieder herzustellen. (is)