Übersicht der Anlage im Heizungskeller.

IFS befürchtet Schadenhäufung

Immer häufiger wird das IFS mit der Untersuchung von Wasserschäden beauftragt, die sich in Gebäuden mit einer Hebeanlage und einer Enthärtungsanlage ereignet haben. So auch im hier vorgestellten Fall: Als eine Familie aus dem Urlaub zurückkam, öffnete sich das Garagentor nicht wie erwartet. Der Hauseigentümer ging daraufhin zum Sicherungskasten und musste feststellen, dass der Keller des Einfamilienhauses 30 Zentimeter unter Wasser stand. Es war aus der Hebeanlage der Enthärtungsanlage ausgetreten.

Übersicht der Anlage im Heizungskeller.
Übersicht der Anlage im Heizungskeller.

Als die Enthärtungs- und die Hebeanlage zwei Jahre zuvor installiert worden waren, hatte der Eigentümer auch ein Wasserstoppventil installieren lassen. Das wird vom Hersteller der Enthärtungsanlage in der Betriebsanleitung ausdrücklich gefordert, sofern der Raum, in dem die Anlage aufgestellt wird, nicht über einen Bodenablauf verfügt. Dies ist notwendig, weil Enthärtungsanlagen regelmäßige Regenerationsphasen haben, in denen der Behälter der Anlage gespült wird. Wird zu diesem Zeitpunkt die Stromversorgung unterbrochen, so fließt das Wasser unaufhörlich weiter. Fällt zu diesem Zeitpunkt auch die Hebeanlage aus, wird der Keller geflutet. Möglicherweise wäre die Hebeanlage mit dem andauernden Wasserstrom auch überfordert. Der Hersteller der Enthärtungsanlage bot ein Wasserstoppventil als ergänzende Zusatzausstattung an. Doch der Installateur, der die Anlage zusammengestellt und eingebaut hatte, hatte sich für ein anderes Magnetventil entschieden. An diesem Ventil fand der IFS-Gutachter die Schadenursache:

Beim Test vor Ort ist das Ventil im stromlosen Zustand geöffnet.
Beim Test vor Ort ist das Ventil im stromlosen Zustand geöffnet.

Bei einer Überprüfung vor Ort stellte sich heraus, dass es im stromlosen Zustand nicht schloss und damit seine Aufgabe – im Falle eines Stromausfalls die Wasserzufuhr zu unterbrechen – nicht erfüllte. Bei der Untersuchung des Bauteils im IFS-Labor zeigte sich, dass der Kolben im Inneren des Ventils festsaß. Grund für die Funktionsstörung waren Kalkablagerungen. Das Magnetventil war nicht für den Einsatz in Trinkwasser geeignet. Verantwortlich für den Schaden war damit der Installateur, der es ausgewählt und der Empfehlung des Herstellers vorgezogen hatte. Auch den anderen Schäden im Zusammenhang mit Enthärtungs- und Hebeanlagen, die das IFS bisher untersucht hat, lagen zumeist Planungsfehler zugrunde. Häufig fehlte bei den betroffenen Anlagen sogar das Wasserstoppventil. Um beurteilen zu können, ob es sich hier um einen Schadentrend handelt, ist das IFS an der Untersuchung weiterer gleichartiger Fälle interessiert. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag… (LINK) http://ifs-ev.org/grosse-schaeden-wegen-fehlender-sicherheitseinrichtungen/

Detailaufnahmen des im Führungsrohr festsitzenden Ventilkolbens; Kalkablagerungen sind zu erkennen.
Detailaufnahmen des im Führungsrohr festsitzenden Ventilkolbens; Kalkablagerungen sind zu erkennen.