Zu lange gezögert
Regelmäßige Wartungen von technischen Anlagen sind nicht nur für die einwandfreie Funktion wichtig, sie dienen auch dazu, Mängel oder gefährliche Fehler zu erkennen. Wird ein solcher erkannt, so müssen die Verantwortlichen unverzüglich handeln. Im hier beschriebenen Fall kam es zu einem Feuer in einem Seniorenheim. Der Batterieschrank der Notbeleuchtung war in Brand geraten und musste von der Feuerwehr gelöscht werden.
Bei der Untersuchung stellte der IFS-Gutachter fest, dass die Tür des Schrankes nach außen gewölbt war. In dem Schrank befanden sich 18 Blei-Säure-Batterien. Diese zeigten ebenso wie die Verkabelung Brandschäden auf. An einer der Batterien gab es auffällige Verformungen. Die Abdeckung der Säureeinfüllöffnungen war leicht angehoben, und von den darunter liegenden Kappen war eine offen. Hier war es zu einer Ausgasung gekommen. Wenn Blei-Säure-Batterien ausgasen, wird Wasserstoff freigesetzt. Dieser kann mit der Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden, das z. B. durch einen Schaltfunken oder an einer heißen Oberfläche gezündet werden kann. Das war hier offensichtlich geschehen, und durch die Explosion wurde die Schranktür verformt und das Innere des Schrankes in Brand gesetzt.
Ein Hinweis auf die Ursache für das Ausgasen der Batterie fand sich überraschenderweise in den Wartungsunterlagen der Anlage: Zwei Monate vor dem Brand hatte eine Fachfirma die Notbeleuchtung und den Batterieschrank überprüft. Dabei stellte sie erhebliche Mängel fest: Die Batterien seien defekt und verformten sich auch schon. Sie müssten umgehend getauscht werden. Der Wartungsbericht war vom Betreiber des Seniorenheimes gegengezeichnet worden. Er konnte auch nachweisen, dass er zwei Angebote für den Austausch eingeholt hatte. Doch insgesamt dauerte dieser Vorgang zu lange und die Anlage hätte unmittelbar nach der Feststellung des Defektes außer Betrieb genommen werden müssen. Funktionsfähig war sie gemäß dem Wartungsbericht ohnehin nicht mehr. (Ma)