Wenn die Sanierung neue Schäden verursacht
Mit Leitungswasserschäden geht oft eine erhebliche Durchfeuchtung der Bausubstanz einher. Kommt es dann zum Befall durch Schimmelpilze, muss der Sanierungsbereich vom Rest der Wohnräume abgeschottet werden, um das Problem nicht zu verschlimmern.
Nachdem im ausgebauten Dachgeschoss eines Reihenhauses Leitungswasser aus einer undichten Duschinstallation in die Leichtbauwände gedrungen war, baute ein Fachbetrieb den Fußbodenaufbau und die Gipskartonbeplankungen der Ständerwände teilweise zurück.
Die verschimmelten Gipskartonplatten der Leichtbauwände trugen die Sanierungsprofis unverpackt durch das Haus. Derweil stand im Dachgeschoss die Tür zum Kinderzimmer offen.
Das IFS wurde beauftragt zu prüfen, ob es nach der Sanierung noch Schimmelpilzquellen im Haus gab. Und die gab es in der Tat. Der Gutachter führte Gesamtpartikelmessungen im Sanierungsbereich, im Kinderzimmer, im Treppenhaus und im Wohnzimmer im Erdgeschoss durch.
Dabei stellte er im Bereich von Schlaf- und Badezimmer eine erhebliche und im Kinderzimmer immerhin eine erhöhte Belastung durch Sporen vom Typ Stachybotrys fest. Dieser Pilz schätzt zellulosehaltige Baustoffe, speziell Gipskarton, und verursacht einen intensiven schwarzen Befall.
Die erste Sanierung hatte also das Problem nicht beseitigt, sondern zum Leidwesen der Eigentümerin vergrößert. Es folgten eine aufwendige Feinreinigung – diesmal durch einen qualifizierten Fachbetrieb – und umfangreiche Nachmessungen.
Letztere ergaben schließlich eine Sporenkonzentration im Haus, die unter dem Wert der Luft im Garten lag. Ein glückliches Ende, allerdings ein unnötig kostspieliges. Mit der schlichten Beachtung des Sanierungsleitfadens des Umweltbundesamtes während der Sanierung wäre dieser Schaden in kürzerer Zeit und mit wesentlich kürzerer Rechnung beseitigt gewesen. (is)