Wenn die Brandgefahr direkt vor der Tür steht
Ein Nachbar klingelte am Abend Sturm, um den Eigentümer eines ehemaligen landwirtschaftlichen Hofes zu warnen: Brandrauch stieg über dem Dach seines Scheunenanbaus auf.
Am frühen Nachmittag – mehr als sieben Stunden zuvor – hatte der Mann direkt vor dem Anbau, den er als Werkstatt ausgebaut hatte, an einem Anhänger gearbeitet. Der Betrieb wurde nicht mehr bewirtschaftet; den Anhänger benutzte er privat zum Transport von Holz. Um Trennschleifarbeiten an einem Scharnier auszuführen, hatte er den Anhänger direkt vor das Holztor des Anbaus gestellt. Dabei war der rechte der beiden Torflügel geöffnet.
Als er mit den Arbeiten fertig war, parkte er den Anhänger um. Etwa zwei Stunden nach dem Flexen war er noch einmal im Anbau; dabei fiel ihm nichts Ungewöhnliches auf. Er schloss das Tor und damit für den Tag auch das Kapitel Trennschleifarbeiten. Die riefen sich allerdings am Abend wieder in Erinnerung, als der Nachbar den Rauch bemerkte.
Es gelang der Feuerwehr, die Flammen auf den Anbau einzugrenzen. Dieser brannte jedoch komplett aus. Ein IFS-Gutachter untersuchte später die Brandstelle: Die Wände waren zum großen Teil freigebrannt und vom Dach war lediglich die tragende Balkenkonstruktion übrig geblieben.
Auch in dieser gab es jedoch eine Lücke: Direkt über dem Bereich hinter dem rechten Torflügel waren die Deckenbalken durchgebrannt. Hier war das Feuer entstanden. Der Gutachter prüfte die stark geschädigten Reste der Elektroinstallation vor Ort und zum Teil auch im Elektrolabor. Einen technischen Defekt konnte er als Brandursache ausschließen.
Bei den Trennschleifarbeiten müssen glühende Partikel im Anbau einen Glimmbrand verursacht haben. Ein solches Glimmen wird häufig nicht bemerkt und entwickelt sich oft erst nach Stunden zu einem Flammenbrand.
Wäre der Hof noch betrieblich genutzt worden, hätten in diesem Fall diverse Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. So weist zum Beispiel die „VdS 2008 – Feuergefährliche Arbeiten“ einen Gefährdungsbereich von zehn Metern um die Arbeitsstelle aus. Der Anhänger hätte bei professionell ausgeführten Arbeiten nicht direkt vor dem offenen Torflügel stehen dürfen, zumindest nicht, ohne die brennbaren Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder abzudecken. Für den Privatbereich gibt es hingegen keine solchen Vorschriften. (is)