Wenn der Drucker explodiert

In einer medizinischen Einrichtung wurde eine Mitarbeiterin beim Reinigen eines Druckers durch eine Verpuffung verletzt. Sie zog sich Verbrennungen ersten Grades und einen Schock zu. Was war geschehen? Der Drucker hatte Probleme bereitet und die Mitarbeiterin suchte Rat beim IT-Fachpersonal. Man riet ihr, den Drucker mit einem EDV-Druckluftspray zu reinigen. Als sie das tat, gab es plötzlich einen Knall, und eine Stichflamme schoss aus dem Gerät. Der Drucker und die Spraydose wurden dem IFS zur Untersuchung zugeschickt.

Im Drucker weisen Piktogramme auf die Brandgefahr (1) und heiße Oberflächen (2) hin.
Im Drucker weisen Piktogramme auf die Brandgefahr (1) und heiße Oberflächen (2) hin.

m Drucker befanden sich Piktogramme, die darauf hinwiesen, dass im Gerät sehr heiße Oberflächen vorhanden seien und aufgrund von Brandgefahr keine Sprays verwendet werden dürften. Auch im Benutzerhandbuch wurde beschrieben, dass zur Reinigung des Gerätes Sprays nicht zulässig seien. Auf der Sprühdose des EDV-Druckluftsprays war u. A. das Gefahrenzeichen „EXTREM ENTZÜNDLICH“ vorhanden und auch in der aufgedruckten Gebrauchsanweisung stand, dass es sich um ein extrem entzündliches Aerosol handelt, das von heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernzuhalten sei. Außerdem sollten die Reinigungshinweise der Gerätehersteller beachtet, die Geräte vom Stromnetz getrennt und ihr Abkühlen abgewartet werden.

Die Gebrauchsanweisung auf der Dose warnt vor Gefahren und gibt Handlungsanweisungen.
Die Gebrauchsanweisung auf der Dose warnt vor Gefahren und gibt Handlungsanweisungen.

Recherchen des IFS-Gutachters führten zum englischsprachigen Datenblatt des Sprays. Dem war zu entnehmen, dass es aus den brennbaren Gasen Butan und Propan besteht. Somit war die Unfallursache klar: Die brennbaren Gase des vermeintlich nur aus Druckluft bestehenden Sprays hatten sich im Drucker an einem elektrischen Funken oder einer heißen Oberfläche entzündet. Die Hersteller hatten ihre Verpflichtung zur Information der Benutzer sicherlich erfüllt. Dass die Arzthelferin und der telefonisch hinzugezogene IT-Mitarbeiter sie in der Hektik des Alltagsgeschehens nicht bedacht haben, mag menschlich nachvollziehbar sein – zumal Piktogramme nicht immer auf Anhieb einleuchten. Doch auch dieser Fall zeigt deutlich, dass man als Verbraucher sensibel für Gefahrenhinweise sein sollte. (Ma)

Die Spraydose mit Gefahrenhinweis
Die Spraydose mit Gefahrenhinweis