Nach dem Schaden wurde die Pumpe von der Wand weggedreht, so dass der Schwimmer (roter Pfeil) frei ist. Der Zulauf (grüner Pfeil) befindet sich über dem Bereich des Schwimmers.

Wenn bei der Montage Selbstverständliches außer Acht bleibt

Eine ganz besondere Handwerkerleistung traf die Bewohner eines neu gebauten Doppelhauses. Gerade einmal vier Wochen zuvor war das Haus bezogen worden, da trat in einer der Haushälften ein Wasserschaden ein: In einem Pumpenschacht im Keller versagte die Pumpe ihren Dienst. Der Schacht lief mit Abwasser voll, und dieses drang schließlich in die Dämmschicht des Fußbodenaufbaus ein. Die Ursache war schnell gefunden: In beiden Haushälften gab es einen Pumpenschacht. Darin war eine Hebepumpe mit einem Schwimmerschalter installiert worden. Solche Schalter schwimmen bei ansteigendem Wasserspiegel auf und schalten die Pumpe ein. Sinkt der Wasserspiegel ab, bewegt sich auch der Schwimmer wieder nach unten und schaltet die Pumpe aus. Selbstverständlich muss sich dazu der Schwimmerschalter bewegen können. In diesem Fall jedoch hatte der Installateur die Pumpen so dicht an der Betonwand des Pumpenschachtes montiert, dass die Schwimmer in der unteren Position blockiert wurden.

Nach dem Schaden wurde die Pumpe von der Wand weggedreht, so dass der Schwimmer (roter Pfeil) frei ist. Der Zulauf (grüner Pfeil) befindet sich über dem Bereich des Schwimmers.
Nach dem Schaden wurde die Pumpe von der Wand weggedreht, so dass der Schwimmer (roter Pfeil) frei ist. Der Zulauf (grüner Pfeil) befindet sich über dem Bereich des Schwimmers.

Dass der Schaden in nur einer der beiden Doppelhaushälften eintrat, war lediglich dem Umstand geschuldet, dass in der zweiten noch nicht so viel Abwasser angefallen war. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man nach einer solchen Montage sein Werk überprüft. Das kann hier nicht geschehen sein. Schon ein einfaches Hochschwenken der Schwimmer hätte gezeigt, dass diese gegen die Wand schlagen und die Pumpen so nicht einschalten können. Auch die Montageanleitung des Pumpenherstellers und die hier einschlägige Norm DIN EN 12056 enthalten hierzu klare Vorgaben: Die Schwimmer sind frei beweglich einzubauen und zur Inbetriebnahme ist ein Probelauf mit mindestens zwei Schaltzyklen erforderlich.

Im zweiten Pumpenschacht ist die ursprüngliche Einbausituation noch vorhanden: Der Schwimmer stößt an die Wand.
Im zweiten Pumpenschacht ist die ursprüngliche Einbausituation noch vorhanden: Der Schwimmer stößt an die Wand.

Darüber hinaus fordert der Hersteller nachvollziehbar, dass der Schwimmer nicht unter dem Zulauf montiert werden darf. Auch das hatte der Fachmann im vorliegenden Fall ignoriert. Vom Betreiber fordert die Norm, dass er die Betriebsfähigkeit von Abwasserhebeanlagen monatlich einmal durch die Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen prüfen sollte. Die Bewohner dieses Hauses waren noch gar nicht dazu gekommen, weil sie gerade einmal vier Wochen vorher eingezogen waren. Sollten auch Sie eine Abwasserhebeanlage betreiben, denken Sie bitte an diese Vorgabe. Auch der Einbau einer zusätzlichen Alarmierungseinrichtung für den Fall der Überschreitung des höchsten gewollten Wasserspiegels ist sinnvoll und ohne hohe Kosten möglich. (Ma)