Wasserschaden im Advent
Der Advent ist in der Gastronomie eher eine geschäftige als eine besinnliche Zeit. Neben dem Weihnachtsgeschäft mussten sich die Betreiber eines Cafés um wiederholte Druckabfälle in der Heizung kümmern. Die Anlage wurde nachgefüllt, doch zwei Wochen vor dem Fest tropfte im Keller schließlich Wasser aus der Decke. Wie sich herausstellte, gab es einen Rohrbruch kurz vor einem Heizkörperanschluss im Erdgeschoss. Als die beauftragte IFS-Gutachterin die Schadenstelle untersuchte, war der Anschluss bereits repariert worden. Der Fachbetrieb, der fünf Jahre zuvor die Heizungsinstallation in dem damals neu errichteten Gebäude erstellt hatte, hatte auch diese Reparatur ausgeführt.
Bei der Untersuchung des betroffenen Leitungsabschnitts im Labor zeigte sich, dass es durch starke Außenkorrosion zum Wanddurchbruch gekommen war. Im Fußbodenbereich vor dem Heizkörper im Flur, wo das Heizungsrohr gelegen hatte, musste es demnach Feuchtigkeit gegeben haben, durch die das verzinkte Stahlrohr geschädigt wurde. Vor Ort hatte die Gutachterin Hinweise auf die möglichen Quellen dieser Feuchtigkeit gefunden: An den Rohren hafteten im Anschlussbereich der Heizkörper Reste von Estrich. Zwar waren die Rohre an der Fußbodendurchführung mit Rohrdämmhülsen ummantelt. Wenn aber diese Dämmhülsen zu früh und mit dem Fußboden bündig abgeschnitten werden, kann etwas von dem alkalischen Zementestrich in die Rohrdämmung gelangen und dort Korrosion verursachen. Diesen Installationsmangel hat das IFS schon häufig festgestellt. Es musste jedoch noch eine weitere, später hinzugekommene Feuchtigkeitsquelle gegeben haben. Hätte der an die Rohre gelangte Estrich allein ausgereicht, die Korrosion zu verursachen, dann wäre der Schaden bereits viel früher eingetreten und nicht erst nach fünf Betriebsjahren.
Die Leckagestelle im Café lag im Flur nahe des Eingangs, wo entsprechend häufig gewischt wurde. Auch dadurch konnte Feuchtigkeit in den Fußbodenaufbau gelangen, denn die Bodendurchstoßpunkte am Heizkörperanschluss waren nicht dagegen geschützt etwa durch eine Silikonabdichtung. Bei der vorliegenden Installation konnte also Feuchtigkeit in den Boden gelangen. Auch vor dem Heizkörper im Büro, der nur wenige Meter von der Leckagestelle entfernt lag, wurde der Fußboden geöffnet. Dort kamen ebenfalls korrodierte Heizungsrohre zum Vorschein wenn es auch noch keine Leckage gab. Den Schaden hätte man auf mehreren Wegen verhindern können: zum einen durch eine andere Leitungsführung. Denn die Stahlrohre einer Heizungsinstallation sind im Fußbodenaufbau immer gefährdet, mit Feuchtigkeit in Berührung zu kommen. Wenn aber die Zuleitungen zu den Heizkörpern partout im Fußboden liegen sollen, sollten sie korrosionsgeschützt werden. Zumindest aber hätte man hier für eine Abdichtung an den Durchführungen im Fußboden sorgen müssen. Eine solche Abdichtung ist allerdings nicht für die Ewigkeit gemacht und muss regelmäßig gewartet werde. Um weitere Schäden zu verhindern, riet die Gutachterin, die anderen, gleichartig ausgeführten Anschlussleitungen der Heizkörper im Erdgeschoss, die bereits Außenkorrosion aufwiesen, ebenfalls auszutauschen.