Wasser in der Elektroverteilung
Stromausfall in einem Reihenhaus. Der Elektronotdienst entdeckt einen Wassertropfen in der Elektroverteilung, die sich in einem Versorgungsschacht im Wohnzimmer befindet. Zwei oder drei Leitungsschutzschalter seien defekt gewesen, gibt der Monteur später zu Protokoll. Er habe alle Leitungsschutzschalter und die beiden Fehlerstromschutzschalter ausgetauscht und anschließend eine Messung nach DIN/VDE durchgeführt. Dann habe er den Versorgungsschacht nach Spuren von Feuchtigkeit untersucht, aber keine gefunden. Schließlich habe er die Bewohner darauf hingewiesen, dass die Wasserleitungen überprüft werden müssten und bis dahin nichts benutzt werden dürfe.
In der darauffolgenden Nacht bemerkt die Bewohnerin leichten Brandgeruch, geht aber wieder zu Bett. Am Morgen stellt sie fest, dass der Küchenherd nicht funktioniert. Kurze Zeit später beginnt die Elektroverteilung im Wohnzimmer zu qualmen. Als ihr Mann die Klappe des Sicherungskastens öffnet, wird er durch eine Stichflamme verletzt. Dennoch gelingt es ihm, die Flamme mit einem Kopfkissen zu ersticken. Ein Nachbar eilt mit einem Feuerlöscher zur Hilfe und kann das Feuer endgültig löschen. Allerdings wurden durch den Brand Wasserleitungen beschädigt, die ebenfalls in dem Versorgungsschacht liegen. Es entsteht ein umfangreicher Wasserschaden.
Bei der späteren Untersuchung der Elektroverteilung stellt der beauftragte IFS-Gutachter keine Bauteildefekte fest, die das Feuer hätten auslösen können. Auch eine nicht ausreichend fest angezogene Klemme kann er als Brandursache ausschließen. Eine Schmelzspur an einer Kupferschiene der dreipoligen Phasenschiene unterhalb der Schutzschalter spricht dafür, dass tatsächlich Wasser den Brandausbruch und damit auch den folgenden Wasserschaden verursacht hat. Bei einem Wassereintritt in eine Elektroverteilung sammelt sich erfahrungsgemäß Wasser in der nach oben offenen Phasenschiene, so dass es in diesem Bereich zum Kurzschluss kommt. Mehr zu Bränden in Elektroverteilungen lesen Sie im schadenprisma (https://www.schadenprisma.de/wp-content/uploads/sp_2018_2_2.pdf)