Wärmeverlust über die Kellerwand
Kommt es in einer Mietwohnung zu Feuchtigkeit an den Wänden oder gar zu Schimmelpilzbefall, dann entbrennt häufig ein Streit über die Ursache: Falsches Verhalten seitens der Bewohner oder bauliche Mängel an der Immobilie? In diesem Fall hatten sich in einer Erdgeschosswohnung untere Wandbereiche im Schlafzimmer und im Gästezimmer dunkel verfärbt. Durch die Analyse von Klebefilmproben, die ein IFS-Gutachter an den betroffenen Stellen entnahm, wurde ein aktiver Schimmelpilzbefall nachgewiesen. Aus den Messungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit in der Wohnung ergab sich kein Hinweis darauf, dass die Mieterin die Räume falsch gelüftet oder nicht ausreichend beheizt hatte. Mit einem Datenlogger beobachtete das IFS die Werte über einen Zeitraum von drei Wochen und fand in der Auswertung keine Auffälligkeit.
Auch waren die Wandflächen in den betroffenen Zimmern nicht zugestellt und die Luftzirkulation damit nicht behindert. Feuchtigkeit an Wänden entsteht häufig durch Kondenswasserbildung. Grund dafür kann sein, dass zu wenig gelüftet wird und die Luftfeuchtigkeit darum dauerhaft zu hoch ist. Oder die Räume, die im Winter beim Lüften auskühlen, werden danach nicht ausreichend beheizt. Kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen als warme. Darum ist die Sättigung der Luft mit Feuchtigkeit in kühleren Räumen früher erreicht, und es kann sich Kondenswasser bilden. Das Risiko einer Kondenswasserbildung kann man also durch richtiges Heizen und Lüften beeinflussen. Gibt es aber baulich bedingt einen starken Wärmeverlust an den Wänden, dann nützt all das nichts, um Feuchtigkeit und damit Schimmelpilzwachstum an den Wänden dauerhaft zu verhindern.
Im hier beschriebenen Fall war das Haus mit einer Wärmedämmung auf der Fassade versehen. Allerdings waren die Kellerwände nicht gedämmt. Da der Komplex aus mehreren Mehrfamilienhäusern an einem Hang lag, ergab sich zudem ein Höhenunterschied zwischen den Gebäudeteilen. Die ungedämmte Kellerwand des Nachbarhauses grenzte dadurch an die Außenwand des Gästezimmers. Das Foto oben zeigt die grauen ungedämmten Kellerwände. Auf dem Wärmebild rechts ist der Wärmeverlust an der Kellerwand zu erkennen. Das Fenster im Bild gehört zum Gästezimmer der betroffenen Wohnung. Dieser Raum war durch die angrenzende Kellerwand des Nachbarhauses vom Wärmeverlust betroffen. Zudem lag direkt darunter ein Kellerraum, in dem die Bewohner ihre Wäsche trocknen konnten und in dem darum häufig das Fenster offen stand. Das geöffnete Kellerfenster ist als weißer Bereich zu erkennen. Das bedeutet, der Wärmeverlust ist dort besonders hoch. Ursache der Schimmelpilzbildung war demnach nicht das Wohnverhalten, sondern die Situation der Immobilie. Ein baulicher Mangel im eigentlichen Sinne lag jedoch nicht vor. Das Problem konnte von der notwendigen Sanierung des Schimmelschadens abgesehen durch eine bessere Beheizung der Kellerräume gelöst werden.