Von Geistern, die aus dem Boden kriechen

Etwa drei Monate nach einem Feuchteschaden und den durchgeführten Trocknungs- und Sanierungsarbeiten wurden die Mieter auf geisterhaft anmutende Strukturen aufmerksam, die sich vor allem im Wandbereich über der Randfuge zeigten.

Versuche, die „Geister“ einfach durch abreinigen zu vertreiben, waren nicht von Erfolg gekrönt, so dass nach dem erneuten Auftreten der gelb-orangen Gestalten schließlich ein IFS-Gutachter beauftragt wurde, dem Phänomen nachzugehen.

Diese schauerlichen Schleimpilze haben sich über der Randfuge gebildet, der vermeintliche Fruchtkörper besteht dabei nahezu aus Sporen.
Diese schauerlichen Schleimpilze haben sich über der Randfuge gebildet, der vermeintliche Fruchtkörper besteht dabei nahezu aus Sporen.

Vor Ort war die Ursache für das Auftreten der als Schleimpilze identifizierten Organismen für den IFS-Gutachter relativ schnell zu erklären. Im Bodenaufbau gab es eine sogenannte Mehabit®-Schüttung. Bei Mehabit® handelt es sich um bituminierte Hanfstängel.

In den noch vorhandenen Bodenöffnungen waren teilweises auch lebende Insekten zu sehen und hygrothermische Messungen zeigten in allen Bereichen eine erhöhte Luftfeuchte (> 80 % relative Luftfeuchtigkeit bei etwa 20 °C).

Damit lagen gute Voraussetzungen für die Schleimpilze vor, die in der freien Natur feuchtes, abgestorbenes Holzmaterial besiedeln und darüber hinaus in der Lage sind, sich über röhrenartige Scheinglieder fortzubewegen. Also eine wahrlich schauerhafte Pilzform.

Der Fußbodenaufbau ethält bituminierte Hanfstängel.
Der Fußbodenaufbau ethält bituminierte Hanfstängel.

Wie so oft zeigt es sich auch hier, dass derartige Schüttungen nach einer Durchfeuchtung durch technische Trocknungsmaßnahmen nicht einfach zu trocknen sind. Auch in diesem Fall war die Sanierungsfirma fälschlicherweise von einem Trocknungserfolg ausgegangen.

Vermutlich wurden keine frischen Bohrungen erstellt, um den Zustand zu kontrollieren. Feuchtemessungen an der Trocknungsöffnungen sind bei Schüttungen unmittelbar nach dem Abschalten der Trocknungsgeräte nicht aussagekräftig.

Die einzige Sanierungsoption war in diesem Fall der Rückbau des durchfeuchteten Bodenaufbaus. Nur so konnte die Wohnung dauerhaft von den Geistern befreit werden. (Sc)