Und es brannte trotzdem
Im Haus war es tagsüber wärmer gewesen als üblich. Da der Temperaturanstieg aber nicht extrem war und auch kein Grund dafür erkennbar, gingen die Eigentümer der Sache nicht nach. Als sie am frühen Abend das Haus verließen, nahmen sie einen leichten Brandgeruch wahr, wie von einem Feuerwerkskörper. Auch dafür schien keine Ursache ersichtlich, und so wurde auch dieses Anzeichen hingenommen. Bei der Rückkehr, zwei Stunden später, war bereits die Feuerwehr vor Ort. Es hatte ein Feuer in der Giebelwand gegeben. Die Einsatzkräfte hatten den betroffenen Bereich neben der Verandatür geöffnet, nachdem sie von Nachbarn alarmiert worden waren.
Vor der gemauerten Giebelwand des Hauses befand sich eine zusätzliche Holz- und Dämmkonstruktion, die mit einer Putzschicht versehen war. Die Brandstelle befand sich rechts und oberhalb der Verandatür in der Dämmschicht. In diesem Bereich hatte am Vortag des Schadens eine Fachfirma Arbeiten durchgeführt: Unter anderem wurde eine Schraube, die aus dem Putz herausragte, abgeflext und ein Stück daneben eine neue Schraube eingesetzt. Bei diesen Arbeiten muss entweder ein Funke Holz oder Dämmstoff in der Wand in Brand gesetzt haben oder die Schraube war beim Trennschleifen so heiß geworden, dass dadurch Bauteile überhitzten. Der Brandschwerpunkt lag übrigens räumlich sehr viel tiefer als der Arbeitsbereich. Es hatte sich ein Schwelbrand entwickelt, der sich über eineinhalb Tage unbemerkt in der Wand ausbreite. Im Bereich des Brandschwerpunktes muss Luft in den Wandaufbau gelangt sein, so dass sich der Schwelbrand hier zu einem Flammenbrand entwickeln konnte.
Trennschleifarbeiten gehören zu den sogenannten „feuergefährlichen Arbeiten“, bei denen ein hohes Brandrisiko besteht. Es gibt darum eine ganze Reihe von Sicherheitsvorschriften, die bei der Durchführung beachtet werden müssen. Sie sind zum Beispiel in den BGI 543 und der VdS 2008 festgehalten. Die ausführende Firma hatte in diesem Fall brennbare Materialien im Arbeitsbereich wie gefordert abgedeckt und den Arbeitsbereich abschließend kontrolliert, wie die Hauseigentümer bestätigten. Der IFS-Gutachter, der diesen Fall untersuchte, kam zu dem Schluss, dass keine weiteren verhältnismäßigen Maßnahmen hätten ergriffen werden können, um dem Schaden vorzubeugen. Die Sicherheitsmaßnahmen verhindern zahlreiche Brände. Allerdings können sie das Risiko bei feuergefährlichen Arbeiten nicht komplett beseitigen.