Schummeln bei der Druckprüfung zwecklos
Wer arbeitet, dem können auch Fehler unterlaufen. Weil das auch den Herstellern von Installationssystemen bewusst ist, entwickeln sie Prüfmaßnahmen, mit denen Fehler aufgedeckt werden sollen, bevor eine Neuinstallation in Betrieb geht. Diese sind vom Installateur unbedingt einzuhalten.
Im hier beschriebenen Fall kam es zu einem Wasserschaden im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. In einer Leichtbauwand zwischen zwischen Bad und Wohnzimmer einer Wohnung entdeckte man nur wenige Monate nach der Errichtung einen Wasseraustritt, der sich durch die darunter liegende Wohnung bis in die Tiefgarage erstreckte.
Der Rohrleitungsabschnitt mit der schadenursächlichen Pressverbindung wurde dem IFS für eine Laboruntersuchung übergeben. Es handelte sich um ein Bogenfitting aus verzinntem Messing mit zwei in den Pressanschlüssen des Fittings befindlichen Mehrschichtverbundrohrstücken. Eine der beiden Pressverbindungen war mit einem systemkonformen Presswerkzeug korrekt erstellt worden.
Die andere Pressverbindung war eindeutig nicht verpresst worden: Die Presshülse zeigte ihre ursprüngliche zylindrische Form ohne mechanische Einschnürungen, wie sie bei einem Pressvorgang entstehen. Bei einer Dichtheitsprüfung im Labor war die unverpresste Verbindung bei einem Druck von ca. 1,5 bar deutlich tropfend undicht.
Der Installateur hatte wohl vergessen, diese Verbindung nach dem Zusammenstecken zu verpressen. Das kann bei den zahlreichen Verbindungen auf einer Baustelle schon mal passieren. Damit sich daraus kein Schaden entwickelt, ist vor der Inbetriebnahme eine Sicht- und Druckprüfung vorgeschrieben, die solche unfertigen Verbindungen aufdecken soll.
Nach Aussage der Sanitärfirma sollte eine solche Prüfung auch fachgerecht durchgeführt worden sein. Ein entsprechendes Protokoll wurde allerdings nicht vorgelegt. Diese Aussage stand in einem klaren Widerspruch zu den Ergebnissen der Laboruntersuchungen im IFS: Eine fachgerechte Prüfung konnte nicht erfolgt sein. (Ma)