Schadenbild widerspricht den Angaben
Seit die Eigentümerin einige Monate zuvor gestorben war, stand ein altes, sanierungsbedürftiges Haus leer. Bei der Kontrolle des Gebäudes stieß die Schwägerin des neuen Eigentümers eines Tages auf einen Wasserschaden. Der Druckspüler des WCs im Dachgeschoss war beschädigt; seine obere Blindkappe lag auf dem Fußboden. Dies ereignete sich mitten im Winter. Ein Frostschaden? Der Eigentümer gab an, das Haus sei regelmäßig kontrolliert und ausreichend beheizt worden. Erst nach Eintritt des Wasserschadens sei die Heizung ausgefallen.
Ein IFS-Gutachter untersuchte die Druckspülung im Labor. Dabei fand er am oberen Gewinde Abscherungen. An den Gewindegratflächen gab es Riefen quer zum Gratverlauf und an den Gewindekerbflächen Risse in der Chromschicht, die eine mechanische Überlastung anzeigten. Auch am Innengewinde der Blindkappe waren entsprechende Spuren zu sehen. Dieses Schadenbild war durch eine Krafteinwirkung von innen, von der Wasserseite entstanden.
Für diese Krafteinwirkung, die zur Trennung der Schraubverbindung geführt hatte, muss in der Wasserleitung ein weit höherer Druck geherrscht haben als die zehn bar, die den üblichen Betriebsbedingungen entsprechen. Ein solcher Druckanstieg lässt sich ausschließlich durch das Einfrieren der Leitung erklären. Die Recherche der Wetterverhältnisse bestätigte die ermittelte Schadenursache: In der Zeit vor der Schadenentdeckung hatte es in der Umgebung des Hauses mehrere Eistage gegeben. Das bedeutet, die Höchsttemperatur lag unter 0 °C. Die Angaben des Hauseigentümers waren mit dem Schadenbild nicht in Einklang zu bringen.