Recyclinggut falsch deklariert
In einem Entsorgungsbetrieb kam es zu einem Feuer. Ein Baggerfahrer sah einen explosionsartigen Abbrand in einem Bunker für Recyclinggut. Er versuchte, die Löschanlage von einem nahe gelegenen Löschtableau zu aktivieren. Doch wegen der starken Rauchentwicklung gelang es ihm nicht, und die Löschanlage musste von einem anderen Ort eingeschaltet werden. Sie hatte nicht automatisch auf das Feuer reagiert, da die Rauchmelder wegen möglicher Fehlalarme deaktiviert waren. Kurz vor dem Brandausbruch wurde eine Recyclingcharge angeliefert, die laut Deklaration Druckfarbenabfälle enthielt. In den beiden nebeneinanderstehenden Bunkern, die vom Feuer betroffen waren, befanden sich die Abfälle aus dieser Charge.
Ein IFS-Gutachter sollte feststellen, wie es zum Brandausbruch in den Farbabfällen kommen konnte: Mit schwerem Gerät wurden die verbrannten Reste in den beiden Containern geräumt. Dabei kamen allerdings nicht nur die deklarierten Inhaltsstoffe zum Vorschein, sondern auch Textilreste, Spraydosen, Medikamente und Reste von Holzbehandlungsmitteln. Da es im Brandbereich keine elektrotechnischen Installationen oder Geräte gab, konnte der Gutachter einen technischen Defekt sofort ausschließen. Übrig blieben zwei mögliche Brandursachen:
Entweder hatte es im angelieferten Recyclingmaterial eine Selbstentzündung gegeben. Die wäre zum Beispiel durch mit Holzbehandlungsmitteln getränkte Textilien möglich. In dem Fall hätte sich das Glutnest bereits bei der Anlieferung im Recyclinggut befunden. Ein Aufreißen des Glutnestes bei der Umschichtung würde den schnellen Abbrand erklären, den der Baggerfahrer beobachtet hatte. Die zweite Möglichkeit waren heftig mit Wasser reagierende Stoffe in der Abfallcharge. Auch deren chemische Reaktion beim Kontakt mit Wasser im Recyclingbunker könnte den Schadenhergang erklären. Der Grund für den Schaden war auf jeden Fall die falsche Deklaration der angelieferten Materialien. Allerdings wäre das Schadensausmaß wahrscheinlich geringer ausfallen, wenn die Löschanlage automatisch ausgelöst hätte oder das Löschtableau so positioniert gewesen wäre, dass es auch bei einem Brand mit starker Rauchentwicklung gefahrlos und schnell hätte bedient werden können.