Nicht nur ungeeignet, sondern auch vorgeschädigt

Bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen kam es in einem Einfamilienhaus zum Wasserschaden. Die Ursache des Wasseraustritts war ursprünglich zum Verhindern desselben gedacht…

Ein Baustopfen aus Kunststoff wurde aus der druckbelasteten Leitung im Obergeschoss herausgedrückt. Das defekte Bauteil wurde zur Ermittlung der Schadenursache an das IFS geschickt und hatte eine lange Geschichte zu erzählen.

Der Baustopfen aus Kunststoff wies im Bereich des Gewindes massive Schädigungen auf, die untersten Gewindegänge waren abgeschert und standen stellenweise zipfelartig ab. Zudem waren einseitig Spuren einer starken thermischen Einwirkung vorhanden, die plausibel beim Verlöten eines angrenzenden Leitungsabschnittes hätten entstanden sein können.

Der über zehn Jahre alte Baustopfen wurde für das Verschließen des Kaltwasseranschlusses verwendet.
Der über zehn Jahre alte Baustopfen wurde für das Verschließen des Kaltwasseranschlusses verwendet.

Auf Basis der vorliegenden Informationen kann dies jedoch nicht am Schadenort passiert sein, sondern muss bereits auf einer anderen Baustelle erfolgt sein, da die Zuleitungen am Schadenort verpresst und nicht gelötet waren.

Trotz der massiven Vorschädigung und Mehrfachverwendung in der Vergangenheit konnte der Stopfen im Rahmen der Laboruntersuchung noch eingeschraubt werden und dichtet bei bis zu 5 bar zunächst ab. Bei Druckschlägen über 5 bar wurde der Stopfen aus der Verbindung gedrückt.

Am Kunststoffstopfen sind einseitig Spuren einer thermischen Einwirkung vorhanden, die nicht durch den Einbauzustand am Schadenort zu erklären sind.
Am Kunststoffstopfen sind einseitig Spuren einer thermischen Einwirkung vorhanden, die nicht durch den Einbauzustand am Schadenort zu erklären sind.

Daher ist nachvollziehbar, dass der Stopfen, welcher vom Hersteller seit 2009 nicht mehr produziert wird, den Wasserdrücken für einen gewissen Zeitraum standhalten konnte, bis er schließlich versagte und es zum Wasserschaden kam.

Unabhängig von der Vorschädigung hätte der Stopfen jedoch so am Schadenort nicht eingebaut werden dürfen. Denn nach DIN 1988-200 dürfen fertiggestellte und noch nicht mit Entnahmearmaturen versehene Leitungen nur mit werkstoffgerechten Stopfen mit Metallgewinden und nicht mit Kunststoffgewinden verschlossen werden. (TDE)