Lithium-Batterien sicher transportieren

Am frühen Abend öffnete ein Lieferant das zahlencodierte Schloss zum Vorraum einer Lagerhalle. Das von dem Unternehmen bestellte Paket legte er wie üblich auf ein Regal gegenüber der Tür. Ein paar Stunden später zeichnete eine Überwachungskamera auf, wie sich an dem Karton Flammen bildeten.

Wenige Minuten später schlug daraus eine Stichflamme empor und Funken sprühten. Der Brand breitete sich auf den hinteren Teil des Lagerraumes aus, bevor die vom Sicherheitsdienst alarmierte Feuerwehr ihn löschen konnte.

Das Feuer ist auf dem Regalbrett entstanden, auf dem das Paket lag.
Das Feuer ist auf dem Regalbrett entstanden, auf dem das Paket lag.

In dem Paket hatten sich Holzschrauben, eine LED-Anbauleuchte und zehn Knopfzellen befunden. Bei letzteren handelte es sich um Lithium-Manganoxid-Batterien. Stromspeicherzellen mit Lithium-Anteilen gib es nicht nur als Sekundärzellen – das sind zumeist die Lithium-Ionen-Akkus, über die wir schon häufig im Zusammenhang mit Bränden berichtet haben. Es gibt sie auch als Primärzellen, also als Batterien, die nicht zum erneuten Aufladen geeignet sind. Lithium-Manganoxid, kurz LiMnO2, ist bei diesen Batterien eine häufig eingesetzte Materialkombination.

An der Brandausbruchsstelle fand der beauftragte IFS-Gutachter später die kleinen Metallbecher und -deckel der Batteriegehäuse. Die Untersuchung bestätigte den Eindruck der Überwachungsbilder: Das thermische Durchgehen der Zellen hatte das Feuer ausgelöst.

Im Bereich des Brandausbruchs lagen die leeren Gehäuse der Batterien. Das kleine Bild zeigt eine baugleiche neue Zelle.
Im Bereich des Brandausbruchs lagen die leeren Gehäuse der Batterien. Das kleine Bild zeigt eine baugleiche neue Zelle.

Die Ursache war ein Fehler beim Transport bzw. der Lagerung der Batterien: Sie hatten sich lose in einem Kunststoffbeutel befunden. Dadurch konnte es zu Kurzschlüssen zwischen den Knopfzellen kommen. In der vorgesehenen Blisterverpackung hätte das nicht geschehen können.

Bezüglich des Versandes von Lithium-Ionen-Batterien hält der Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie fest: „Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern“. Auch die Sondervorschrift 188 des „Europäischen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ hält diese Bedingungen fest. (is)

Die Batterien wurden lose in einem Kunststoffbeutel statt in der vorgesehenen Blisterverpackung (links) transportiert.
Die Batterien wurden lose in einem Kunststoffbeutel statt in der vorgesehenen Blisterverpackung (links) transportiert.